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Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse

Unternehmenskarte wegen Fehlfunktion bzw. Beschädigung ersetzen

Ihr Unternehmen ist in der gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung tätig und Ihre Unternehmenskarte ist funktionsunfähig? Dann können Sie bei der zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen.

Leistungsbeschreibung

Ist Ihre Unternehmenskarte funktionsunfähig, benötigen Sie umgehend Ersatz. Den Antrag für eine Ersatzkarte können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person stellen.
Mit Ausstellung einer Ersatzkarte verliert die Originalkarte ihre Gültigkeit.
Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte beziehungsweise Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für Ihr Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeuges Ihrem Unternehmen zuzuordnen.

  • Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
  • Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft und die Karte beim Kraftfahrt-Bundesamt bestellt.
  • Die Karte wird Ihnen direkt vom Kraftfahrt-Bundesamt zugesandt. Parallel erhalten Sie den Verwaltungskostenbescheid vom TLV.
  • Wenn Sie die Unternehmenskarte online beantragen wollen:
    • Reichen Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen beim Online-Service (bitte Bezeichnung eintragen) ein und bezahlen Sie die Verwaltungskosten.
    • Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Bezahlung geprüft und die Karte beim Kraftfahrt-Bundesamt bestellt.
    • Die Karte wird Ihnen direkt vom Kraftfahrt-Bundesamt zugesandt.

  • Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.
  • Ihre Unternehmenskarte ist funktionsunfähig.

  • Antrag auf Ersatz einer Unternehmenskarte
  • belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift, Sitz, gesetzlichen Vertreter des Unternehmens
  • Funktionsunfähige Karte

Verwaltungsgebühr: EUR 34,00

Die Unternehmensersatzkarte bleibt bis zum selben Datum gültig wie die funktionsunfähige Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt also nicht wieder von vorne. Beträgt die Restlaufzeit der Karte weniger als 6 Monate, bekommen Sie die Karte erneuert. Mit Ausstellung einer Ersatzkarte verliert die Originalkarte ihre Gültigkeit.

Geltungsdauer: 5 JAHR

Bearbeitungsdauer: 1 - 2 Wochen

Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden. 

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) 

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie

24.04.2024

Zuständige Stellen

Tennstedter Straße 8/9 99947 Bad Langensalza


Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Ostthüringen
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza

Telefon

0361 57-3821100

Fax

0361 57-3821104

E-Mail

as-ost@tlv.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Nein

Otto-Dix-Straße 9 07548 Gera


Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Ostthüringen
Otto-Dix-Straße 9
07548 Gera

Telefon

0361 57-3821100

Fax

0361 57-3821104

E-Mail

as-ost@tlv.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Nein