Zum Inhalt springen
Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse

Prüfung als Gefahrgutfahrer ablegen

Um gefährliche Güter auf der Straße zu transportieren, müssen Sie eine ADR-Schulungsbescheinigung besitzen.

Leistungsbeschreibung

Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Geregelt wird der Transport von Gefahrgut durch die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Abkürzung ADR, französisch für Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route).

Fahrzeugführer, die gefährliche Güter auf der Straße transportieren, müssen grundsätzlich im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein (im Sinne 8.2.1 ADR).
ADR-Bescheinigung:

Die ADR-Bescheinigung wird Ihnen nach erfolgreicher Teilnahme an einer Schulung bei einem anerkannten Veranstalter und anschließend bestandener Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) ausgestellt und ist auf 5 Jahre befristet. Die Prüfung wird durch die IHK durchgeführt und schriftlich abgenommen. Prüfungsvoraussetzung ist die lückenlose Teilnahme an einer von der IHK anerkannten Schulung. Die Zulassung zur Prüfung für einen Aufbaukurs kann nur erfolgen, wenn der Teilnehmer vorher die Prüfung für den Basiskurs bestanden hat. Für die wiederum zeitlich befristete Verlängerung der ADR-Bescheinigung muss eine Fortbildungs-schulung besucht und eine Prüfung bestanden werden. Das Gültigkeitsdatum der ADR-Bescheinigung wird bei Bestehen um fünf Jahre verlängert.

Zunächst besuchen Sie eine mindestens 2,5-tägige Schulung bei einem anerkannten Veranstalter.

  • In der Regel werden Sie durch den Schulungsveranstalter zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) angemeldet. Wenn nicht, melden Sie sich online oder schriftlich bei der IHK an.
  • Die IHK führt die Prüfung durch und legt den Prüfungsort fest.
  • Die Prüfung ist bestanden, wenn die auf dem Prüfungsbogen angegebene Fehlerzahl nicht überschritten wurde.

Nach bestandener Prüfung stellt die IHK Ihnen die ADR-Schulungsbescheinigung aus und Sie können tätig werden

Wenden Sie sich an Ihre Industrie- und Handelskammer. Die IHK genehmigt die Lehrgänge zur Schulung der Gefahrgutfahrer, führt die Prüfungen durch und stellt die ADR-Bescheinigungen aus. Die Schulungen können bei einem anerkannten Schulungsveranstalter durchgeführt werden.

Sie werden zur jeweiligen Prüfung nur zugelassen, wenn Sie ohne Fehlzeiten an der entsprechenden von der IHK anerkannten Schulung teilgenommen wurde. Die Zulassung zur Prüfung für einen Aufbaukurs erfolgt nur dann, wenn Sie neben der Teilnahme an einer anerkannten Schulung eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung vorlegen. Zur Auffrischungsprüfung werden Sie nur zugelassen, wenn Sie neben der Teilnahme an einer anerkannten Schulung eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung vorlegen.

  •  Lichtbildausweis
  •  Für Auffrischungs- und Aufbaukursprüfungen: gültige ADR-Schulungsbescheinigung 

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK.

Geltungsdauer: 5 JAHR

In der Regel erhalten Sie etwa 2 Wochen nach Ablegen der Prüfung Ihren Bescheid über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.

  • Widerspruch, soweit durch Landesrecht vorgesehen. Detaillierte Informationen zum Widerspruchsverfahren entnehmen Sie ggf. dem Bescheid.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja (bei der Prüfung)

Kurspläne für die einzelnen Prüfungskategorien können Sie hier finden: DIHK-Informationen für Gefahrgutfahrer

Thüringer Finanzministerium

01.12.2023

Schulungen können nur bei von der IHK anerkannten Veranstaltern besucht werden, die Prüfung führt dann die IHK durch, die den Schulungsveranstalter anerkannt hat.

Zuständige Stellen

IHK Gera Hauptgebäude.

Gaswerkstraße 23 07546 Gera


Stelle

Industrie- und Handelskammer Ostthüringen (IHK Gera)
Gaswerkstraße 23
07546 Gera

Telefon

+49 365 8553-0

E-Mail

info@gera.ihk.de

WWW

Startseite IHK Ostthüringen

Öffnungszeiten

Montag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Dienstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleGrüner Weg

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

Behindertenparkplatz

Parkplätze: 2

Gebühren: Nein

Parkplatzausreichend vorhanden

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

07490 Gera


Stelle

Industrie- und Handelskammer Ostthüringen (IHK Gera)

07490 Gera

Telefon

+49 365 8553-0

E-Mail

info@gera.ihk.de

WWW

Startseite IHK Ostthüringen

Öffnungszeiten

Montag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Dienstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleGrüner Weg

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

Behindertenparkplatz

Parkplätze: 2

Gebühren: Nein

Parkplatzausreichend vorhanden

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja