Zum Inhalt springen
Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse

Güterkraftverkehrsbetrieb: Genehmigung - Fachkundebescheinigung ausstellen

Sie wollen gewerbsmäßig Transporte mit Fahrzeugen durchführen, deren zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt? Hierfür benötigen Sie eine Erlaubnis -...

Leistungsbeschreibung

Sie wollen gewerbsmäßig Transporte mit Fahrzeugen durchführen, deren zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt? Hierfür benötigen Sie eine Erlaubnis - Güterkraftverkehrserlaubnis bzw. eine Lizenz (Gemeinschaftslizenz oder EU-Genehmigung).

Eine der Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis/Lizenz ist der Nachweis der fachlichen Eignung. Der Unternehmer oder der Verkehrsleiter muss fachlich geeignet sein. Können Sie oder der Verkehrsleiter die fachliche Eignung durch eine mindestens 10jährige ununterbrochene (4. Dezember 1999 bis 4. Dezember 2009) leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Güterkraftverkehr betreibt, nachweisen, dann kann Ihnen die zuständige Stelle eine entsprechende Fachkundebescheinigung ausstellen.

Der zuständigen Stelle müssen hierzu aussagefähige Unterlagen vorgelegt werden, die die Tätigkeit belegen. Hierzu eignen sich z. B. schriftliche Zeugnisse der Unternehmen. Die zuständige Stelle kann ein ergänzendes Beurteilungsgespräch führen, wenn die Unterlagen zum Nachweis der fachlichen Eignung nicht ausreichen.

Die fachliche Eignung kann alternativ durch eine Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) nachgewiesen werden.

Außerdem können Sie die fachliche Eignung auch durch eine anerkannte gleichwertige Abschlussprüfung (z.B. zum Speditionskaufmann) nachweisen, soweit die Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 bereits abgeschlossen oder begonnen wurde.
In diesem Fall müssen Sie ein Zeugnis der Abschlussprüfung vorlegen.

Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK). Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.

  • Personalausweis
  • Zeugnisse
  • Bescheinigungen
  • Antragsformulare der örtlich zuständigen IHK

Die Erteilung der Fachkundebescheinigung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs der IHK.

Es sind keine Fristen zu beachten.

IHK Ostthüringen zu Gera

11.07.2018

Untere Verkehrsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte

Zuständige Stellen

IHK Gera Hauptgebäude.

Gaswerkstraße 23 07546 Gera


Stelle

Industrie- und Handelskammer Ostthüringen (IHK Gera)
Gaswerkstraße 23
07546 Gera

Telefon

+49 365 8553-0

E-Mail

info@gera.ihk.de

WWW

Startseite IHK Ostthüringen

Öffnungszeiten

Montag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Dienstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleGrüner Weg

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

Behindertenparkplatz

Parkplätze: 2

Gebühren: Nein

Parkplatzausreichend vorhanden

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

07490 Gera


Stelle

Industrie- und Handelskammer Ostthüringen (IHK Gera)

07490 Gera

Telefon

+49 365 8553-0

E-Mail

info@gera.ihk.de

WWW

Startseite IHK Ostthüringen

Öffnungszeiten

Montag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Dienstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleGrüner Weg

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

Behindertenparkplatz

Parkplätze: 2

Gebühren: Nein

Parkplatzausreichend vorhanden

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja