Zum Inhalt springen
Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse

Benennung als Prüfstelle (PSfF) zur Durchführung von Theorieprüfungen für Fernpilotinnen und Fernpiloten beantragen

Wenn Sie Theorieprüfungen und Auffrischungsschulungen für Fernpilotinnen und Fernpiloten anbieten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Diese können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen.

Leistungsbeschreibung

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) benennt Prüfstellen, die Theorieprüfungen und Auffrischungsschulungen für Fernpilotinnen und Fernpiloten der offenen Kategorie (A2) und der speziellen Kategorie (STS) durchführen dürfen. Die Benennung Ihrer Organisation oder Ihres Einzelunternehmens als Prüfstelle können Sie beim LBA beantragen.

Sie können sich als Prüfstelle für eine Prüfungskategorie, also entweder A2 oder STS, oder für beide benennen lassen.

Die Benennung als Prüfstelle ist jeweils auf 2 Jahre befristet.

Neben dem Erstantrag auf Benennung können Sie beim LBA auch beantragen:

  • Änderungen an Ihrer Benennung als Prüfstelle
  • Verlängerung Ihrer Benennung als Prüfstelle

Sie können die Benennung als Prüfstelle online beantragen.

  • Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten
    • einen Gebührenbescheid sowie
    • einen Genehmigungsbescheid mit Zeugnis oder
    • einen Ablehnungsbescheid.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

  • Sie beantragen die Benennung als Prüfstelle als
    • Organisation oder
    • Einzelunternehmen.
  • Als natürliche Person können Sie die Benennung nicht beantragen.

  • Online-Antrag
  • Anlage 1 Qualifiziertes Personal sowie dazugehörige Anlagen. Einen Vordruck können Sie auf der Internetseite des LBA herunterladen.
  • Nachweis zum Besitzverhältnis der Hauptbetriebsstätte, zum Beispiel Mietvertrag, Pachtvertrag oder Grundbucheintrag
  • Falls Sie weitere Betriebsstätten nutzen: Anlage 2 Weitere Betriebsstätten. Einen Vordruck können Sie auf der Internetseite des LBA herunterladen.
  • Managementhandbuch, gegebenenfalls auch dazugehörige Anlagen
  • Prüfliste zum Managementhandbuch. Einen Vordruck können Sie auf der Internetseite des LBA herunterladen.
  • Ausbildungshandbuch, gegebenenfalls auch dazugehörige Anlagen
  • Prüfliste zum Ausbildungshandbuch. Einen Vordruck können Sie auf der Internetseite des LBA herunterladen.
  • Prüfungsfragenkatalog

Bei Änderungen an der aktuellen Benennung hängt es von der Art der Änderungen ab, ob Nachweise nötig sind.

Bei einer Verlängerung der Benennung benötigt das LBA keine Nachweise. Wenn Sie jedoch mit Ihrer Verlängerung auch Änderungen beantragen, können Nachweise zu den Änderungen erforderlich sein.

Gebühr für Erstantrag auf Benennung als Prüfstelle. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.

Gebühr: EUR 1.000,00 - 3.500,00

https://www.gesetze-im-internet.de/luftkostv/anlage.html

Gebühr für Änderung einer Benennung als Prüfstelle. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.

Gebühr: EUR 35,00 - 525,00

https://www.gesetze-im-internet.de/luftkostv/anlage.html

Gebühr für Verlängerung einer Benennung als Prüfstelle. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.

Abgabe: EUR 500,00 - 2.000,00

https://www.gesetze-im-internet.de/luftkostv/anlage.html

Für das Beantragen einer Benennung als Prüfstelle besteht keine Frist. Beachten Sie jedoch die Bearbeitungsdauer.

Beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Benennung als Prüfstelle frühestens 6 Monate und spätestens 90 Tage vor Ablauf Ihrer Benennung.

Antragsfrist: 1 Monat

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Bearbeitungsdauer: 3 - 24 Monate

Widerspruch

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

28.09.2023

Zuständige Stellen

Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Telefon

+49 531 2355-0

Fax

+49 531 2355-9099

E-Mail

poststelle@lba.de

WWW

Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Hermann-Blenk-Str. 26 38108 Braunschweig


Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 5
Hermann-Blenk-Str. 26
38108 Braunschweig

Telefon

+49 531 2355-3580

Fax

+49 531 2355-3598
Informationen zur Benennung von Stellen (PStF) zur Durchführung von Theorieprüfungen für Fernpiloten

E-Mail

uas@lba.de
für UAS-Betreiberregistrierung

E-Mail

pstf@lba.de
für Prüfstellen und Theorieprüfungen für Fernpilotinnen und Fernpiloten

WWW

Informationen zum Thema Drohnen auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)

WWW

Informationen zur Benennung von Stellen (PStF) zur Durchführung von Theorieprüfungen für Fernpiloten Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)

Öffnungszeiten

Telefonzeiten:
Montag: 10:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 – 12:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

38001 Braunschweig


Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 5

38001 Braunschweig

Telefon

+49 531 2355-3580

Fax

+49 531 2355-3598
Informationen zur Benennung von Stellen (PStF) zur Durchführung von Theorieprüfungen für Fernpiloten

E-Mail

uas@lba.de
für UAS-Betreiberregistrierung

E-Mail

pstf@lba.de
für Prüfstellen und Theorieprüfungen für Fernpilotinnen und Fernpiloten

WWW

Informationen zum Thema Drohnen auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)

WWW

Informationen zur Benennung von Stellen (PStF) zur Durchführung von Theorieprüfungen für Fernpiloten Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)

Öffnungszeiten

Telefonzeiten:
Montag: 10:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 – 12:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein