Löschungs-/ Nichteintragungsbescheinigung aus der Luftfahrzeugrolle beantragen
Wenn Sie für ein Luftfahrzeug eine Löschungsbescheinigung nach Löschung aus der Luftfahrzeugrolle oder eine Nichteintragungsbescheinigung für ein noch nicht zugelassenes Luftfahrzeug benötigen, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Eine Löschungsbescheinigung bestätigt, dass der Eintrag eines Luftfahrzeugs aus der Luftfahrzeugrolle gestrichen ist.
Eine Nichteintragungsbescheinigung für ein nicht zugelassenes Luftfahrzeug bestätigt, dass ein Luftfahrzeug nicht in der Luftfahrzeugrolle enthalten ist. Diese Bescheinigung gilt für fabrikneue oder nur mit Permit to Fly (PtF) betriebene Luftfahrzeuge.
Beide Bescheinigungen müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen. Sie müssen Ihren Antrag begründen und darin Angaben zum betroffenen Luftfahrzeug machen.
Um eine Löschungs- oder Nichteintragungsbescheinigung zu erhalten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den OnlineAntrag aus.
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
- Nach der Bearbeitung durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid und einen Gebührenbescheid.
- Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie die Löschungs- oder Nichteintragungsbescheinigung abrufen.
- Sie müssen Eigentümer oder Eigentümerin eines Luftfahrzeugs sein.
- Sie können den Antrag auch als Vertretung für den Eigentümer oder die Eigentümerin stellen.
- Um eine Löschungsbescheinigung erhalten zu können, muss das Luftfahrzeug aus der Luftfahrzeugrolle bereits gelöscht sein.
- Um eine Nichteintragungsbescheinigung erhalten zu können, müssen Sie über ein Luftfahrzeug verfügen, das noch nicht in der Luftfahrzeugrolle eingetragen war.
Unterlagen, die für Privatpersonen, Einzelunternehmer und Einzelunternehmerinnen oder Organisationen, die ihren Wohnsitz beziehungsweise ihren Sitz nicht in Deutschland haben, erforderlich sind:
- Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung
Unterlagen, die für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmern oder Einzelunternehmerinnen oder die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) erforderlich sind:
- Nachweis der Vertretungsberechtigung für Ihre Organisation
Unterlagen, die für eine Eigentümergemeinschaft erforderlich sind:
- Zustimmung der Eigentümer und Eigentümerinnen
Unterlagen, die bei einer Löschungsbescheinigung erforderlich sind, wenn der aktuelle Eigentümer oder die aktuelle Eigentümerin zum Zeitpunkt der Löschung nicht als Eigentümer oder Eigentümerin in der Luftfahrzeugrolle eingetragen war
- Nachweis des Eigentumsübergangs, zum Beispiel durch Kaufvertrag, Kaufbestätigung oder Bill of Sale
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Zahlungsweise: giropay Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr: EUR 40,00
Es gibt keine Frist.
Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.
Bearbeitungsdauer: 1 - 2 Wochen
- Widerspruch
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
13.11.2023
Zuständige Stellen
Stelle | Luftfahrt-Bundesamt (LBA) |
---|---|
Telefon | |
Fax | +49 531 2355-9099 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Stelle | Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat T 4 |
---|---|
Telefon | |
Fax | +49 531 2355-5497 |
Fax | +49 531 2355-5498 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Telefonzeiten: Montag: 10:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 10:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch: 10:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 10:00 bis 12:00 Uhr Freitag: 10:00 bis 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |