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An- und Abmelden von Fahrzeugen

Kraftfahrzeugzulassung - Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragen

Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) müssen Sie eine neue beantragen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals: Fahrzeugbrief) abhanden gekommen ist, müssen Sie dies melden.

Zugleich beantragen Sie dann gleich persönlich eine neue Zulassungsbescheinigung.

Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer Kreisfreien Stadt.

Örtlich zuständig ist in der Regel

  • bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts (Hauptwohnung),
  • bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder, bei Behörden, die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts
  • Fahrzeugschein
  • bei Diebstahl Anzeigebestätigung der Polizei
  • Verlusterklärung ggf. Versicherung an Eides statt

Bitte wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt Ihres Hauptwohnsitzes oder Sitz Ihres Unternehmens.

Manche Behörden stellen Formulare auf ihrer Internetseite zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

06.08.2024

Zuständige Stellen

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Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2450 Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnis
Wiesestraße 125
07545 Gera

Telefon

0365 838-2470
Fahrerlaubnisbehörde

Telefon

0365 838-2450
KfZ-Zulassung

Fax

0365 838-2445

E-Mail

kfz-zulassung@gera.de

WWW

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Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis: Diese Zeiten gelten nur für die Kfz-Zulassungsstelle

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Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweise: Diese Zeiten gelten für die Fahrerlaubnisbehörde

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E-Mail: kfz-zulassung@gera.de

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