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Patente und geistiges Eigentum

Markenschutz verlängern

Wenn die Schutzdauer Ihrer Marke endet, können Sie den Schutz verlängern. 

Leistungsbeschreibung

Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beginnt mit dem Anmeldetag und endet 10 Jahre danach. Wurde die Marke vor dem 14.01.2019 eingetragen, endet die zehnjährige Schutzdauer nach Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt.

Sie können den Markenschutz beliebig oft um jeweils 10 Jahre verlängern.

Die Verlängerung wird jeweils am Tag nach Ablauf der letzten Schutzdauer wirksam. Sie wird in das Register eingetragen und veröffentlicht. Die Schutzdauer kann für alle Waren und Dienstleistungen oder auch nur für einen Teil davon verlängert werden. Wird die Schutzdauer nicht verlängert, erlischt das Markenrecht.

Für die Verlängerung der Schutzdauer Ihrer eingetragenen Marke gehen Sie so vor:

  • Etwa 8 Monate vor dem Ablauf der Schutzdauer informiert Sie das Deutsche Patent- und Markenamt über die Möglichkeit der Markenverlängerung.
  • Zahlen Sie rechtzeitig die Verlängerungs- und etwaige Klassengebühren.
  • Wenn Sie die Schutzdauer nur für einen Teil der Waren und Dienstleistungen verlängern oder die Verlängerungsbestätigung an eine zusätzliche Adresse erhalten wollen, verwenden Sie das Formular "Antrag auf Verlängerung einer Marke".
  • Nach der Eintragung der Verlängerung im Markenregister erhalten Sie eine Bestätigung. Diese wird automatisch an die im Register eingetragene Zustelladresse und gegebenenfalls an eine weitere, im Antrag angegebene Adresse versendet. 

keine

  • Wenn Sie die Schutzdauer der Marke nur für einen Teil der eingetragenen Waren und Dienstleistungen verlängern wollen: Formular zum Antrag auf Verlängerung einer Marke
  • Wenn Sie die Schutzdauer der Marke vollständig verlängern möchten, genügt die rechtzeitige Zahlung der Gebühren. Ein Antrag ist in diesem Fall nicht notwendig.

  • Verlängerungsgebühr für eine Individualmarke (bis zu 3 Klassen): EUR 750,00
  • Verspätungszuschlag (Verlängerungsgebühr): EUR 50,00
    • Verlängerungsgebühr für eine Kollektiv- oder Gewährleistungsmarke (bis zu 3 Klassen): EUR 1.800,00
    • Klassengebühr für jede weitere Klasse: EUR 260,00
  • Verspätungszuschlag (Klassengebühr) für jede weitere Klasse ab der vierten Klasse: EUR 50,00

  • Fälligkeit vor Ablauf der Schutzdauer: 6 Monate
  • Zahlungsfrist nach Fälligkeit: 6 Monate
  • Nachfrist nach Ablauf der Schutzdauer mit Verspätungszuschlag: 6 Monate
  • Vorauszahlung frühestens vor Eintritt der Fälligkeit: 6 Monate

5 Tage bei vollständiger Verlängerung.

6 Monate bei teilweiser Verlängerung nach Fälligkeit der Verlängerungsgebühr

die notwendige Teillöschung der Waren oder Dienstleistungen, die nicht verlängert werden sollen, kann erst nach Ablauf der Schutzdauer bearbeitet werden

Formulare: nur bei teilweiser Verlängerung

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: bei teilweiser Verlängerung

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

10.03.2020

Zuständige Stellen

Zweibrückenstraße 12 80331 München, Landeshauptstadt


Stelle

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
Zweibrückenstraße 12
80331 München, Landeshauptstadt

Telefon

+49 89 2195-1000
Allgemeine Auskünfte und Informationen zu gewerblichen Schutzrechten

Fax

+49 89 2195-2221
Anmeldungen von Patenten und Gebrauchsmustern sowie Eingaben zu bestehenden Verfahren; Allgemeine Anfragen und Sonstiges

Fax

+49 89 2195-4000
Markenanmeldungen und Eingaben zu bestehenden Markenverfahren

E-Mail

info@dpma.de

WWW

Internetseite des DPMA

Öffnungszeiten

Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 14:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

80297 München, Landeshauptstadt


Stelle

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)

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Markenanmeldungen und Eingaben zu bestehenden Markenverfahren

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Gitschiner Straße 97 10969 Berlin, Stadt


Stelle

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Informations- und Dienstleistungszentrum Berlin
Gitschiner Straße 97
10969 Berlin, Stadt

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+49 30 25992-404

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Informations- und Dienstleistungszentrum Berlin des DPMA

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Freitag: 7:30 - 14:00 Uhr

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Nein

10958 Berlin, Stadt


Stelle

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Informations- und Dienstleistungszentrum Berlin

10958 Berlin, Stadt

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+49 30 25992-404

E-Mail

info@dpma.de

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Informations- und Dienstleistungszentrum Berlin des DPMA

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Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 14:00 Uhr

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Nein

Stelle

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Dienststelle Jena

07748 Jena

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Eingaben zu bestehenden Designverfahren

Fax

+49 3641 40-5690
Allgemeine Anfragen und Sonstiges

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DPMA-Dienststelle in Jena

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Freitag: 09:00 bis 14:00 Uhr

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Rollstuhlgerecht

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Zweibrückenstraße 12 80331 München, Landeshauptstadt


Stelle

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Zentraler Kundenservice
Zweibrückenstraße 12
80331 München, Landeshauptstadt

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+49 89 2195-1000
Allgemeine Auskünfte und Informationen zu gewerblichen Schutzrechten

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+49 89 2195-2221
Anmeldungen von Patenten und Gebrauchsmustern sowie Eingaben zu bestehenden Verfahren; Allgemeine Anfragen und Sonstiges

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Markenanmeldungen und Eingaben zu bestehenden Markenverfahren

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Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr

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80297 München, Landeshauptstadt


Stelle

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Zentraler Kundenservice

80297 München, Landeshauptstadt

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+49 89 2195-1000
Allgemeine Auskünfte und Informationen zu gewerblichen Schutzrechten

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+49 89 2195-2221
Anmeldungen von Patenten und Gebrauchsmustern sowie Eingaben zu bestehenden Verfahren; Allgemeine Anfragen und Sonstiges

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+49 89 2195-4000
Markenanmeldungen und Eingaben zu bestehenden Markenverfahren

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Montag bis Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr

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Rollstuhlgerecht

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