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Förderung der Investitionen in Straßenbahnen beantragen
Für Investitionsvorhaben zur Aufrechterhaltung und Qualifizierung eines attraktiven Angebots im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Thüringen können Sie als Unternehmen eine Förderung erhalten.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Das Land Thüringen unterstützt Sie als Unternehmen bei Vorhaben zur Aufrechterhaltung und Qualifizierung eine Angebots im ÖPNV.
Für Vorhaben in diesen Bereichen können Sie Förderungen erhalten:
- Erhöhung des Grades der Barrierefreiheit,
- Verbesserung der Fahrgastinformation,
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss:
- Zuwendungshöhe von bis zu 75 Prozent bei Telematikvorhaben im ÖPNV
- Zuwendungshöhe von bis zu 50 Prozent beim Kauf von neuen barrierefreien Straßenbahnfahrzeugen
Sie müssen einen Antrag stellen.
Den Antrag auf Gewährung einer Förderung müssen Sie unter Verwendung der vorgegebenen Formulare elektronisch über das Onlineportal an die Thüringer Aufbaubank (TAB) zu richten. Zusätzlich ist der schriftliche Antrag bei der TAB einzureichen, soweit die elektronische Form die Schriftform nicht ersetzt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Ihr Vorhaben muss:
- Zur Verbesserung des ÖPNV erforderlich sein,
- den örtlichen, regionalen und landesweiten Verkehrsplanungen und –entwicklungen nicht entgegenstehen,
- bau-, verkehrs und systemtechnisch einwandfrei und unter dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant sein,
- mindestens 5.000 € (netto) zuwendungsfähiger Ausgaben haben.
Es fallen keine Kosten an.
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Klagemöglichkeit gemäß der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides
Thüringer Aufbaubank
17.05.2024
Zuständige Stellen
Gorkistraße 9 99084 Erfurt
Stelle | Thüringer Aufbaubank (TAB) - Anstalt öffentlichen Rechts |
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Telefon | |
Fax | 0361 7447-271 |
WWW | |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
99105 Erfurt
Stelle | Thüringer Aufbaubank (TAB) - Anstalt öffentlichen Rechts |
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Telefon | |
Fax | 0361 7447-271 |
WWW | |
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Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |