Wohnungsbau Fördermittel für Mietwohnungen beantragen
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen für die Modernisierung von Mietwohnungen eine Förderung erhalten.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Der Freistaat Thüringen fördert Mietwohnungen für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Dafür steht Ihnen das Förderprogramm nach der „Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen für die Programmjahre 2023 bis 2025“ zur Verfügung. Die Auswahl der Fördervorhaben erfolgt über eine Programmanmeldung.
Anträge im Mietwohnungsbau bewilligt Ihnen die Thüringer Aufbaubank.
Dem Anmeldeformular sind die Unterlagen nach Nummer 5.2 der Anlage 1 zur Richtlinie beizufügen. Hierunter zählen etwa Bauzeichnungen, Wohnflächenberechnungen nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV), Kostenberechnungen nach der DIN 276 und Bauablaufpläne.
Nähere Auskünfte erteilt die Bewilligungsstelle.
keine
Programmanmeldungen nimmt die Thüringer Aufbaubank bis Ende November für das Folgejahr entgegen.
Im Rahmen der Übergangsbestimmung nach Nummer 15 der "Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen für die Programmjahre 2023 bis 2025" sowie der Abwicklung der nach ISSP und ThürModR-Mietwohnungen bewilligten Vorhaben sind die entsprechenden Formulare nach diesen Richtlinien zu verwenden.
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
19.09.2023
Zuständige Stellen
Gorkistraße 9 99084 Erfurt
Stelle | Thüringer Aufbaubank (TAB) - Anstalt öffentlichen Rechts |
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Telefon | |
Fax | 0361 7447-271 |
WWW | |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
99105 Erfurt
Stelle | Thüringer Aufbaubank (TAB) - Anstalt öffentlichen Rechts |
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Telefon | |
Fax | 0361 7447-271 |
WWW | |
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Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |