Kredit mit Tilgungszuschuss für Neubau oder Kauf von energieeffizienten Gewerbegebäuden beantragen
Wenn Sie in den Neubau oder Kauf von energieeffizienten Gewerbegebäuden investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.
Sie können einen Kredit bis zu EUR 25 Millionen für folgende Maßnahmen bekommen:
- Neubau oder Kauf von energieeffizienten Gewerbegebäuden, welche die Anforderungen an ein KfW-Effizienzgebäude erfüllen,
- energieeffizienter Ausbau von Gewerbegebäuden, die noch nicht in den Anwendungsbereich der Energieeinsparverordnung (EnEV) fallen, nach dem Ausbau aber die Anforderungen an ein KfW-Effizienzgebäude erfüllen,
- energieeffiziente Erweiterung von Gewerbegebäuden um mehr als 50 Quadratmeter, die die Anforderungen an ein KfW-Effizienzgebäude erfüllen.
Die Förderung umfasst Maßnahmen zur Vorbereitung, Umsetzung und Inbetriebnahme der geförderten Maßnahme, wie zum Beispiel Nebenarbeiten oder Planungskosten.
Keine Förderung bekommen Sie:
- wenn Sie das Gebäude nicht ausschließlich gewerblich nutzen (zum Beispiel dort auch wohnen),
- für Gewerbegebäude mit Öl-betriebener Heizung,
- wenn Sie das Gebäude zum Wohnen vermieten oder verpachten,
- für Ferienhäuser und Ferienwohnungen,
- für hauptsächlich landwirtschaftlich genutzte Gewerbegebäude,
- wenn Sie schon mit der Maßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.
Für energieeffiziente Gebäude gibt es einen Maßstab, den KfW-Effizienzgebäude-Standard. Je niedriger die Zahl, desto effizienter ist Ihr Gebäude und umso weniger Energie brauchen Sie. Folgende Standards werden gefördert:
- KfW-Effizienzgebäude 55,
- KfW-Effizienzgebäude 70.
Wenn Sie Ihre Maßnahme nach dem Standard KfW-Effizienzgebäude 55 durchführen, können Sie einen Tilgungszuschuss von 5 Prozent des Kreditbetrags bekommen, maximal jedoch EUR 50 pro Quadratmeter Nettogrundfläche.
Wenn Sie Ihre Maßnahme nach dem Standard KfW-Effizienzgebäude 70 durchführen, bekommen Sie keinen Tilgungszuschuss.
Sie bekommen den Tilgungszuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet und die Durchführung gegenüber der KfW nachgewiesen haben. Dazu müssen Sie nachweisen:
- dass Sie das Geld für die beantragte Maßnahme verwendet haben,
- dass Sie den KfW-Effizienzgebäude-Standard erreicht haben.
Sie müssen alle Unterlagen aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Sie müssen Ihren Antrag über einen Finanzierungspartner stellen.
- Planen Sie Ihre Maßnahme mit einem Experten für Energieeffizienz. Suchen Sie sich auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur (dena) einen Experten für Energieeffizienz in Ihrer Nähe.
- Füllen Sie online die Bestätigung zum Antrag – am besten zusammen mit Ihrem Sachverständigen – aus.
- Sprechen Sie mit Ihrem Finanzierungspartner (zum Beispiel die Bank, bei der Sie Ihre Finanzierung abschließen möchten) über das Einbinden eines Förderkredits. Dieser berät Sie, welche Unterlagen dazu erforderlich sind und stellt für Sie den Antrag bei der KfW.
- Wenn die KfW Ihren Förderantrag zugesagt hat, schließen Sie mit Ihrem Finanzierungspartner einen Kreditvertrag ab.
- Sobald die Zusage für Ihre Förderung vorliegt, können Sie mit den Bauarbeiten beginnen bzw. den Kaufvertrag abschließen.
- Je nach Baufortschritt zahlt Ihnen Ihr Finanzierungspartner den Kredit in einer Summe oder in Teilbeträgen aus.
-
Wenn Sie die Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie Ihrem Finanzierungspartner nachweisen,
- dass Sie das Geld aus dem Kredit für die geplante Maßnahme ausgegeben haben und
- dass Ihre Maßnahme den Standard für KfW-Effizienzgebäude erfüllt.
- Ihr Finanzierungspartner prüft und bestätigt Ihre Nachweise und leitet diese an die KfW weiter.
- Wenn die KfW die Nachweise ebenfalls geprüft hat, bekommen Sie den Tilgungszuschuss als Gutschrift auf Ihr Darlehenskonto. Dadurch verringert sich Ihre Darlehenslaufzeit.
Hinweis:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können für die Beratung durch einen Experten für Energieeffizienz beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zusätzlich Zuschüsse beantragen.
Anträge können stellen:
- in- und ausländische gewerbliche Unternehmen, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden
- freiberuflich Tätige, zum Beispiel Ärzte, Steuerberater, Architekten
- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen an Gewerbegebäuden erbringen
Weitere Voraussetzungen:
- es muss sich um ein gewerblich genutztes Gebäude handeln
-
Ihre Maßnahme muss die Anforderung an folgende Standards erfüllen:
-
KfW-Effizienzgebäude 55
oder - KfW-Effizienzgebäude 70
-
KfW-Effizienzgebäude 55
- Sie müssen Ihre Maßnahme mit einem Experten für Energieeffizienz planen. Dieser Experte muss die Anforderungen nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllen.
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- Bestätigung zum Antrag
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Erklärung zur Größe Ihres Unternehmens
-
Vereinfachte Selbsterklärung KMU (KfW-Formularnummer 600 000 0095) für eigenständige Unternehmen ohne Verflechtungen mit anderen Unternehmen
oder - Selbsterklärung KMU (KfW-Formularnummer 600 000 0196) mit Merkblatt KMU-Definition
-
Vereinfachte Selbsterklärung KMU (KfW-Formularnummer 600 000 0095) für eigenständige Unternehmen ohne Verflechtungen mit anderen Unternehmen
-
bei Beantragung einer Finanzierung mit „De-minimis“-Förderung sind folgende Angaben zusätzlich erforderlich:
- Anlage „De-minimis“-Erklärung des Antragstellers über bereits erhaltene „De-minimis“-Beihilfen (KfW-Formularnummer 600 000 0075)
Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Bestätigung nach Durchführung
- entfällt
- Antragstellung vor Beginn der Baumaßnahmen
- Abruffrist des Kredits: innerhalb von 12 Monaten nach Zusage, eine Verlängerung auf maximal 36 Monate ist möglich
- Bereitstellungsprovision: Sie zahlen in den ersten 12 Monaten nach Zusage keine Bereitstellungsprovision
- Nachweis über Verwendung der Mittel: innerhalb von 15 Monaten nach der Vollauszahlung des Kredits
- Bearbeitung des Antrags durch die KfW: in der Regel 3 bis 5 Tage
Hinweise:
Sie können mit der Umsetzung der Maßnahme unmittelbar nach der Zusage für Ihre Förderung beginnen.
Eine KfW-Förderung dauert genauso lange, wie eine übliche Bau- oder Immobilienfinanzierung für Unternehmen. Ihr Finanzierungsberater informiert Sie über seine aktuellen Bearbeitungszeiten.
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja (hängt vom Verfahren beim Finanzierungspartner ab)
Hinweis:
Alle benötigten Unterlagen bekommen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner. Den KfW-Antrag stellt Ihr Finanzierungspartner.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
12.08.2020
Links
- Merkblatt „KfW-Energieeffizienzprogramm -Energieeffizient Bauen und Sanieren“ auf der Internetseite der KfW
- Anlage „Technische Mindestanforderungen“ auf der Internetseite der KfW
- Experten für Energieeffizienz finden auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena)
- Finanzierungspartner finden auf der Internetseite der KfW
- Mehr Informationen zum Förderprogramm KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren – Neubau (276) auf der Internetseite der KfW
Zuständige Stellen
Stelle | Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) |
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Telefon | |
Fax | +49 69 74319-500 |
WWW | |
Öffnungszeiten |
Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |