Förderung zur Verbesserung der Schulinfrastruktur beantragen
Mit der Schulbauförderung unterstützt der Freistaat Thüringen die staatlichen und die freien Schulträger bei der Durchführung notwendiger und und in der Regel sehr kostenintensiver Investitionen an Schulgebäuden und Schulsporthallen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Gemäß § 13 Thüringer Schulgesetz haben die Schulträger das notwendige Schulangebot und die erforderlichen Schulanlagen vorzuhalten. Mit der Schulbauförderung unterstützt der Freistaat Thüringen die staatlichen und die freien Schulträger bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben. Hierzu stehen mehrere Projektförderprogramme zur Verfügung, mit denen notwendige Sanierungsvorhaben sowie Umbauten, Erweiterungen und Neubauten von Schulgebäuden und Schulporthallen finanziell unterstützt werden.
Derzeit sind dies folgende Schulbauförderprogramme:
- das Schulinvestitionsprogramm, als Projektförderung für staatliche Schulen und
- das Ersatzschulprogramm, als Projektförderung für freie Schulen, die als Ersatzschulen anerkannt sind.
Die Förderung erfolgt nach der Richtlinie für die Gewährung finanzieller Zuwendungen zur Förderung des Schul- und Sporthallenbaus (Schulbauförderrichtlinie – SchulBauFR). Diese bestimmt, unter welchen Voraussetzungen und nach welchem Verfahren Zuwendungen für Schulbauvorhaben gewährt werden.
Zuwendungsempfänger und somit berechtigt zur Vorlage von Vorhabenanmeldungen sind die Schulträger der allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen in staatlicher oder freier Trägerschaft sowie die gemeinnützigen Träger von Schullandheimen.
Gegenstand der Förderung sind
- Sanierung, Umbau und Erweiterung eines Schulgebäudes oder einer Schulsporthalle, sofern die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 150.000 Euro bei staatlichen und 50.000 Euro bei freien Schulen betragen.
- Neubau eines Schulgebäudes oder einer Schulsporthalle.
- Sanierung, Umbau, Erweiterung und Neubau von Bestandteilen von Schullandheimen, die Unterrichtszwecken dienen.
- Schulinternate, sofern diese für den Betrieb der Schule erforderlich sind.
- Sanierung von Umkleide- und Sanitärgebäuden an Außensportanlagen, sofern diese schulsportlich genutzt werden.
- Erwerb eines Gebäudes, das zur Nutzung als Schulgebäude oder Schulsporthalle bestimmt und geeignet ist.
- Im Einvernehmen mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft durch geführte Wettbewerbsverfahren mit dem Zweck der Vorbereitung oder Durchführung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung des Schulbaus
- Sanierung von Umkleide- und Sanitärgebäuden an Außensportanlagen, sofern diese schulsportlich genutzt werden.
- Erwerb eines Gebäudes, das zur Nutzung als Schulgebäude oder Schulsporthalle bestimmt und geeignet ist.
- Im Einvernehmen mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft durch geführte Wettbewerbsverfahren mit dem Zweck der Vorbereitung oder Durchführung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung des Schulbaus
Die Gewährung einer Zuwendung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
Anmeldeverfahren (1. Stufe)
Bis zum 30. Juni des laufenden Jahres können für das Folgejahr beabsichtigte Vorhaben beim Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur, Werner-Seelenbinder-Straße 8 in 99096 Erfurt zur Förderung angemeldet werden (Vorhabenanmeldung). Sofern mehr als ein Vorhaben angemeldet wird, sind die Vorhaben diese nach Ihrer Priorität einzustufen.
Die Programmaufstellung für das jeweilige Programmjahr erfolgt durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft auf der Grundlage der eingereichten Vorhabenanmeldungen und nach Maßgabe des Landeshaushalts. Im Ergebnis werden die für das jeweilige Programmjahr zur Förderung vorgesehenen Vorhaben festgelegt.
Bewilligungsverfahren (2. Stufe)
Bewilligungsbehörde ist das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Hallesche Straße 15 in 99085 Erfurt. Dieses fordert die Schulträger für alle in der Programmaufstellung zur Förderung vorgesehenen Projekte von Amts wegen zur Abgabe eines schriftlichen Zuwendungsantrages auf.
Über die Gewährung der Zuwendung entscheidet die Bewilligungsbehörde nach Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen mit schriftlichem Bescheid. Dieser enthält alle für die Förderung einschlägigen zuwendungsrechtlichen Regelungen - insbesondere Regelungen zu Mittelabruf, Auszahlung und Verwendung der Fördermittel sowie über den Nachweis der Verwendung und die Zweckbindungsfristen.
Weitere Informationen können der Schulbauförderrichtlinie entnommen werden.
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Referat 25 - Schulbauförderung
Werner-Seelenbinder-Straße 8
99096 Erfurt
Die inhaltlichen und verfahrenstechnischen Voraussetzungen können der Schulbauförderrichtlinie in der jeweils geltenden aktuellen Fassung entnommen werden.
Neben der Vorlage von vollständigen aussagekräftigen Anmeldeunterlagen ist das Vorliegen eines erheblichen Landesinteresses an der Erfüllung des beabsichtigten Zuwendungszwecks eine weitere zwingende Voraussetzung für die Förderung.
Zuwendungsempfänger und somit berechtigt zur Vorlage von Vorhabenanmeldungen sind die Schulträger der allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen in staatlicher oder freier Trägerschaft sowie die gemeinnützigen Träger von Schullandheimen.
Formular „Vorhabenanmeldung im Rahmen der Schulbauförderung“ mit folgende Anlagen
- Ausführliche Begründung der Notwendigkeit des Vorhabens unter Einbeziehung der demografischen Entwicklung am Schulstandort. Diese muss schlüssig darlegen, wie der Schulträger die Auslastung des Schulstandortes für die Dauer der zeitlichen Zweckbindung der beantragten Investition sicherstellen wird.
- Auszug aus dem aktuellen, genehmigten Schulnetzplan
- Schülerzahlprognose für den Zeitraum der zeitlichen Zweckbindung einer möglichen Zuwendung
- Darstellung der voraussichtlichen Kosten des Vorhabens sowie der hierfür vorgesehenen Finanzierung
- Prioritätenliste, sofern mehr als ein Vorhaben zur Förderung angemeldet wird
keine
Vorhabenanmeldungen sind jeweils bis zum 30. Juni des aktuellen Jahres für das nachfolgende Programmjahr möglich.
Anmeldeverfahren: ca. 6 Monate
Bewilligungsverfahren: ca. 6 Monate
Alle Bescheide werden mit einem Rechtsbehelf versehen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung.
Eine Entscheidung über die vorliegenden Vorhabenanmeldungen trifft das zuständige Ministerium grundsätzlich nach Ablauf des jeweiligen Stichtags im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
10.01.2024
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur - Referat 25 - Schulbauförderung |
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Telefon | +49 361 5741110000 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Eine telefonische Besprechung oder der Kontakt per E-Mail wird empfohlen. In der Regelarbeitszeit ist der Kontakt möglich von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr. |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |