Förderung für Investitionen zur Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse beantragen
Als Kommune möchten Sie Fördermittel für den Ausbau kommunaler Straßen, für Anlagen des Rad- und Fußgängerverkehrs oder ÖPNV-Haltestellen in Anspruch nehmen? Hierzu ist die Aufnahme Ihres Vorhaben in ein Förderprogramm und die Bewilligung der Fördermittel erforderlich.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Als Kommune möchten Sie Fördermittel für den Ausbau kommunaler Straßen, für Anlagen des Rad- und Fußgängerverkehrs oder ÖPNV-Haltestellen in Anspruch nehmen? Hierzu ist die Aufnahme Ihres Vorhaben in ein Förderprogramm und die Bewilligung der Fördermittel erforderlich.
Das Antragsverfahren erfolgt zweistufig:
- Stufe 1 bildet die Anmeldung des Fördervorhabens.
- Stufe 2 umfasst die Beantragung des Fördervorhabens. Ausnahme hiervon bildet die Förderung von Dialogdisplays, eine vorherige Bedarfsanmeldung gemäß 7.2.1 der Richtlinie ist nicht erforderlich.
Im Detail gestaltet sich der Ablauf wie folgt:
- Anmeldung des Vorhabens durch die Kommune bis zum 31.03. des dem Vorhabenbeginn vorhergehenden Jahres
- Prüfung der eingegangenen Bedarfsanmeldungen und Aufstellung eines Förderprogrammrahmens
- Information der die Kommune (im Juli) über die Berücksichtigung des Vorhabens im Förderprogrammrahmen und Aufforderung zur Antragstellung einschließlich Entwurfsplanung bis zum 31.10.
- Beantragung des Vorhabens durch die Kommune bis zum 31.10. des dem Vorhabenbeginn vorhergehenden Jahres. Für Dialog-Displays zwischen dem 01.09. und 31.10. des dem Vorhabenbeginn vorhergehenden Jahres.
- Aufstellung des Förderprogramms nach Prüfung der eingegangenen Anträge und entsprechend der zur Verfügung stehenden HH-Mittel des Landes
- Information des Antragstellers über Programmaufnahme, gegebenenfalls Nachforderung fehlender Unterlagen
- Prüfung des Antrags
- Erteilung des Zuwendungsbescheids
- Gegebenenfalls bei Änderungsanträge Erteilung von Änderungsbescheiden
- Prüfung des Abrufantrages durch Behörde und Auszahlung der Zuwendung
- Einreichung des Verwendungsnachweises nach Abschluss des Vorhabens
- Prüfung des Verwendungsnachweises durch die Behörde
- Gegebenenfalls Geltendmachung von Rückforderungs- und Zinsansprüchen
- Abschlussmitteilung an Zuwendungsempfänger
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 36 - Verkehrsinfrastrukturförderung.
- Das Vorhaben ist nach RL-KVI förderfähig.
- Antragsteller ist eine Kommune.
- Vorhaben wurde noch nicht begonnen.
- Finanzierung der Eigenmittel und Folgekosten des Antragstellers ist gesichert.
- Das Vorhaben wurde unter Einhaltung der geltenden technischen Regelwerke und naturschutzrechtlicher Bestimmungen geplant.
- Das Vorhaben entspricht den Anforderungen der Barrierefreiheit.
- Die genehmigungs- und baurechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt.
- Das Vorhaben entspricht örtlichen beziehungsweise regionalen Verkehrsplanungen.
1.Stufe:
Bedarfsanmeldung (Formular nach RL-KVI) mit Erläuterungsbericht, Lageplan und Fotos vom derzeitigen Zustand (bei Baumaßnahmen)
2.Stufe:
Antrag (Formular nach RL-KVI), Planungsunterlagen, Kostenermittlung, rechtsaufsichtliche Würdigung, Stellungnahme des zuständigen kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, je nach Fördergegenstand und Einzelfall weitere erforderliche Genehmigungen, Nachweise, Konzepte, Stellungnahmen, Vereinbarungen
Gebühr: gebührenfrei
- Anmeldung des Vorhabens: bis zum 31.03. des dem Vorhabenbeginn vorhergehenden Jahres
- Beantragung des Vorhabens: bis zum 31.10. des dem Vorhabenbeginn vorhergehenden Jahres, abweichend Beantragung von Dialog-Displays im Zeitraum vom 01.09. bis 31.10.
- Verwendung von Fördermittelbeträgen: innerhalb von 2 Monaten nach Auszahlung der Fördermittel
- Einreichung des Verwendungsnachweises: spätestens 1 Jahr nach Ablauf des Bewilligungszeitraums
- Zweckbindung des Vorhabens: grundsätzlich 10 Jahre, bei einigen Fördergegenständen gelten 5 beziehungsweise 2 Jahre
Der Bewilligungsbescheid enthält einen Rechtbehelf. Gegen die Entscheidung der Behörde kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden.
- Anmeldung des Bedarfs an Zuwendungen nach der RL-KVI
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach RL-KVI
- Onlineverfahren möglich: noch nicht
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt auf Antrag des Zuwendungsempfängers an die Bewilligungsbehörde. Nach Prüfung des Antrags erfolgt die Überweisung auf das im Antrag angegebene Konto des Zuwendungsempfängers.
Einnahmen durch Rückzahlungen des Zuwendungsempfängers (zum Beispiel eingetretene Überzahlung nach Schlussabrechnung, Rückforderungen und Zinsansprüche der Behörde) erfolgen ebenfalls per Überweisung durch den Zuwendungsempfänger an die Behörde.
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
14.11.2024
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 36 - Verkehrsinfrastrukturförderung
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 36 "Verkehrsinfrastrukturförderung" |
---|---|
Telefon | |
Fax | 0361 574135-499 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |