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Förderung von Kultur

Kunst- und Kulturförderung durch den Freistaat Thüringen

Die Projektförderung im Kunst- und Kulturbereich dient der gezielten Unterstützung von Projekten, die von natürlichen und gemeinnützig anerkannten juristischen Personen (Vereine,...

Leistungsbeschreibung

Die Projektförderung im Kunst- und Kulturbereich dient der gezielten Unterstützung von Projekten, die von natürlichen und gemeinnützig anerkannten juristischen Personen (Vereine, Verbände und Landesarbeitsgemeinschaften, Gesellschaften, Stiftungen, Initiativen, Gruppen oder Institutionen (kommunale Kultureinrichtungen, Gebietskörperschaften, sonstige Träger kultureller Projekte) getragen werden. Zuwendungen können für die Durchführung nicht kommerzieller Projekte der Kultur und der Kunst und für Investitionen gewährt werden.

Förderfähig sind:

  • kulturelle, künstlerische und kulturgeschichtliche Projekte von überregionaler oder beispielgebender Bedeutung
  • Bau- und Sanierungsmaßnahmen, Erhaltung, Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung der Ausstattung von kulturellen Einrichtungen
  • Erweiterung des Medienbestandes in öffentlichen Bibliotheken bzw. der Sammlungen in Museen und Galerien
  • Tätigkeit und Ausstattung der Geschäftsstellen von landesweiten Verbänden
  • Auf- und Ausbau von gemeinnützigen Technikpools

Nicht gefördert werden:

  • Maßnahmen, die gewerblichen Zwecken dienen
  • Karnevalsprojekte
  • Fertigung und Beschaffung von Einheitskleidung
  • Stadt- und Gemeindejubiläen, Festumzüge
  • Herstellungskosten für kommerzielle Publikationen, Medien und Tonträger
  • Kunst im öffentlichen Raum
  • Projekte der zeitgenössischen Kunst (Antragstellung bitte bei der Kulturstiftung des Freistaates Thüringen)

Auf die Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch. Die Bewilligung erfolgt aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Zuständigkeit liegt bei der Thüringer Staatskanzlei.

  • Projektantrag (Projektbeschreibung, Selbstdarstellung Ihrer Arbeit bzw. Ihres Werdegangs, Beschreibung der verfolgten Ziele, Zusammenfassung des Ausgaben-  und Finanzierungsplans)
  • Detaillierter Ausgaben- und Finanzierungsplan mit Drittmittelbestätigungen (sofern vorhanden)
  • Vereinssatzung bzw. Gesellschaftsvertrag
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Auszug aus dem Vereins- bzw. Handelsregister

Für die Bearbeitung der Anträge fallen keine Gebühren an.

  • Antragsfrist ist im Regelfall
    • der 31.03. des Vorjahres für Zuwendungen über 50.000 EURO
    • der 15.10. des Vorjahres für Zuwendungen bis 50.000 EURO
  • Gebietskörperschaften, deren Haushalt bei Ablauf der Antragsfrist noch nicht bestätigt ist, müssen diese Antragsfristen einhalten, stellen aber den Antrag „unter Vorbehalt der Bestätigung ihres Haushaltes“.

Klage beim jeweils zuständigen Verwaltungsgericht

Antragsberechtigt sind:

  • natürliche und als gemeinnützig anerkannte juristische Personen (z. B. eingetragene Vereine, Verbände und Landesarbeitsgemeinschaften, Gesellschaften, Stiftungen),
  • Künstler/-innen,
  • Kultureinrichtungen in kommunaler Trägerschaft,
  • Gebietskörperschaften und
  • sonstige Träger nicht-kommerzieller kultureller Projekte.

Antragsberechtigt ist nur, wer seinen Sitz bzw. Wohnsitz in Thüringen hat oder wessen Projekt einen besonderen Bezug zu Thüringen nachweist.

Thüringer Staatskanzlei

04.10.2019

Zuständige Stellen

99105 Erfurt


Stelle

Thüringer Staatskanzlei

99105 Erfurt

Telefon

0361 115

Fax

0361 57-107

E-Mail

Poststelle@TSK.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Regierungsstraße 73 99084 Erfurt


Stelle

Thüringer Staatskanzlei
Regierungsstraße 73
99084 Erfurt

Telefon

0361 115

Fax

0361 57-107

E-Mail

Poststelle@TSK.thueringen.de

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Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 1450 Museen und Kulturförderung
Schloßstrasse 1
07545 Gera

Telefon

0365 8383620

Fax

0365 8383605

E-Mail

kultur@gera.de

WWW

Museen

Öffnungszeiten

nach Vereinbarung

Parkplatz

ParkplatzParkhaus KuK

Parkplätze: 350

Gebühren: Ja

ParkplatzParkhaus KUK

Parkplätze: 350

Gebühren: Ja

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja