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Förderung von Energie und Klimaschutz

Zuschuss für die energetische Sanierung von bestehenden Wohngebäuden beantragen

Wenn Sie in die energetische Sanierung von Wohngebäuden investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.

Leistungsbeschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.
Sie können einen Zuschuss von bis zu EUR 48.000 für folgende Maßnahmen bekommen:

  • energetische Sanierung Ihres Wohngebäudes zum KfW-Effizienzhaus

Wenn Sie sanierten Wohnraum kaufen, können die Kosten der energetischen Sanierung auch gefördert werden. Dazu müssen diese Kosten gesondert ausgewiesen sein (zum Beispiel im Kaufvertrag).
Keine Förderung bekommen Sie:

  • wenn der Bauantrag für Ihr Gebäude beziehungsweise für Ihre Wohnung nach dem 31.1.2002 gestellt wurde,
  • für Eigenleistungen,
  • für Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Wochenendhäuser,
  • für Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben,
  • für Photovoltaik-Anlagen,
  • wenn Sie schon mit der Baumaßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.

Für energieeffiziente Gebäude gibt es einen Maßstab, den KfW-Effizienzhaus-Standard. Je niedriger die Zahl ist, desto effizienter ist Ihr Haus und umso weniger Energie brauchen Sie.
Die Höhe des Tilgungszuschusses hängt vom KfW-Effizienzhaus-Standard Ihres Gebäudes ab. Folgende Standards werden gefördert:

  • KfW-Effizienzgebäude 55:
    • Sie bekommen 40 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss und dabei
    • maximal EUR 48.000 Zuschuss für jede Wohneinheit.
       
  • KfW-Effizienzgebäude 70:
    • Sie bekommen 35 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss und dabei
    • maximal EUR 42.000 Zuschuss für jede Wohneinheit.
       
  • KfW-Effizienzgebäude 85:
    • Sie bekommen 30 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss und dabei
    • maximal EUR 36.000 Zuschuss für jede Wohneinheit.
       
  • KfW-Effizienzgebäude 100:
    • Sie bekommen 27,5 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss und dabei
    • maximal EUR 33.000 Zuschuss für jede Wohneinheit.
       
  • KfW-Effizienzgebäude 115:
    • Sie bekommen 25 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss und dabei
    • maximal EUR 30.000 Zuschuss für jede Wohneinheit.
       
  • KfW-Effizienzgebäude Denkmal:
    • Sie bekommen 25 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss und dabei
    • maximal EUR 30.000 Zuschuss für jede Wohneinheit.


Förderfähig sind alle Kosten, die bei der Durchführung der Sanierung entstehen. Sie bekommen auch eine Förderung für Maßnahmen zur Vorbereitung, Umsetzung und Inbetriebnahme der Sanierungsmaßnahme, wie zum Beispiel Nebenarbeiten oder Planungskosten.
Obergrenzen der förderfähigen Kosten:

  • bei Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus bis maximal EUR 120.000 für jede Wohneinheit,

Sie müssen einen Energieeffizienz-Experten bei der Sanierung einbinden.

Sie bekommen den Zuschuss erst, wenn Sie Ihre Sanierungsmaßnahme beendet haben. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie den KfW-Effizienzgebäude-Standard erreicht haben.
Sie müssen alle Rechnungen und Unterlagen aufbewahren, die mit der Sanierungsmaßnahme zu tun haben.

Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Sie stellen den Antrag auf Förderung online im KfW-Zuschussportal.

  • Sie suchen sich auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur (dena) einen Experten für Energieeffizienz in Ihrer Nähe.
  • Mit dem Experten besprechen Sie die Planung und Begleitung Ihrer Sanierungsmaßnahme. Dieser Experte prüft die Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme und erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA). Der Experte übermittelt Ihnen die Identifikationsnummer (ID) der BZA (BzA-ID).
  • Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung online im KfW-Zuschussportal. Dazu müssen Sie sich zuerst registrieren und folgende Angaben machen:
    • persönliche Daten eingeben,
    • Passwort festlegen,
    • Sicherheitsabfrage definieren,
    • Registrierung abschließen.
  • Nach Absenden Ihres Antrags erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden eine Antwort von der KfW.
  • Sie können danach sofort mit der Durchführung Ihrer Sanierungsmaßnahme beginnen.
  • Sie müssen sich identifizieren, damit die KfW Ihnen den Zuschuss auszahlen darf. Sie haben dafür drei Verfahren zur Auswahl:
    • Post-Ident,
    • Video-Identifizierung oder
    • SCHUFA-IdentitätsCheck.
  • Folgen Sie den Anweisungen im KfW-Zuschussportal, um den Identitätscheck abzuschließen.
  • Wenn alles abgeschossen ist, händigt Ihnen Ihr Experte für Energieeffizienz die Bestätigung nach Durchführung (BnD) aus.
  • Sie laden im KfW-Zuschussportal die Bestätigung nach Durchführung (BnD) und alle Rechnungen der Sanierungsmaßnahme online hoch.
  • Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, überweist Ihnen die KfW den Zuschuss auf Ihr Konto.

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen, die Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung sind
  • Privatpersonen, die Käufer eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung sind
  • eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie müssen Ihren Antrag vor Beginn Ihrer Sanierungsmaßnahme stellen
  • der Bauantrag für Ihr Gebäude beziehungsweise Ihrer Wohnung muss vor dem 1.2.2002 gestellt worden
  • Ihre Sanierungsmaßnahme muss technische Mindestanforderungen erfüllen
  • ein Fachunternehmen muss die Sanierung durchführen
  • ein Experte für Energieeffizienz muss Ihre Sanierungsmaßnahme planen und begleiten. Dieser Experte muss in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen sein
  • Ihr Experte für Energieeffizienz muss wirtschaftlich unabhängig sein. Ihr Experte ist unabhängig, wenn
    • er nicht Inhaber, Gesellschafter oder Angestellter Ihres beauftragten Bauunternehmens oder Lieferanten ist,
    • er nicht von Ihrem Bauunternehmen oder Lieferanten beauftragt ist und
    • er keine Lieferungen oder Leistungen vermittelt.

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Bestätigung zum Antrag (BzA)
  • bei Wohnungseigentümergemeinschaften:
    • Vollmacht zur Antragstellung im KfW-Zuschussportal
    • Liste der Eigentümer (natürliche Personen) mit Namen und Anschrift
  • gegebenenfalls Bestätigung durch die Kommune zur Einstufung des Gebäudes als sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz

Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Bestätigung nach Durchführung (BnD)

Hinweis:
Die Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Bestätigung nach Durchführung (BnD) stellt Ihnen Ihr Experte für Energieeffizienz aus.

  • entfällt

  • Antragstellung: vor Beginn der Maßnahme
  • Auszahlung: die Bestätigung nach Durchführung muss bis spätestens 36 Monaten nach der Zusage durch die KfW eingereicht werden.

  • für die Bearbeitung des Antrags:
    • sofort, wenn die Prüfung direkt abgeschlossen werden kann
    • andernfalls 1 bis 7 Tage

Hinweis:
Sie können mit der Umsetzung der Maßnahme unmittelbar nach der Zusage für Ihre Förderung beginnen.

  • Formulare: nein
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

26.01.2021

Zuständige Stellen

Stelle

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main

Telefon

+49 800 5399-001

Fax

+49 69 74319-500

E-Mail

info@kfw.de

WWW

Internetseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Für Beratung zur Finanzierung und Antragstellung:
Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl.

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein