Zuschuss für den Einbau von Brennstoffzellenheizsystemen in Wohn- und Nichtwohngebäude beantragen
Wenn Sie Brennstoffzellenheizsysteme zur Wärme- und Stromversorgung in Ihr Wohn- oder Nichtwohngebäude einbauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz in Unternehmen.
Sie können eine Förderung als Zuschuss von bis zu EUR 34.300 bekommen, wenn Sie Brennstoffzellenheizsysteme in Ihr neues oder bestehendes Gebäude einbauen. Die Brennstoffzellenheizsysteme müssen folgende technische Anforderungen erfüllen:
-
Leistungsaufnahme mindestens P = 0,25 Kilowatt elektrisch (kWe)
und - Leistungsaufnahme maximal P = 5,0 Kilowatt elektrisch (kWe).
Keine Förderung bekommen Sie:
- bei Treuhandkonstruktionen (Ausnahme Wohnungseigentümergemeinschaften),
- bei sogenannten In-Sich-Geschäften, wie zum Beispiel der Erwerb aus dem Eigentum des Lebenspartners oder Vermögensübertragungen zwischen Unternehmen,
- wenn Sie schon mit der Maßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Leistung Ihrer Brennstoffzelle ab. Der Zuschuss setzt sich zusammen aus:
-
dem Festbetrag (Grundförderung) von EUR 6.800
und - dem leistungsabhängigen Betrag (Zusatzförderung) von EUR 550,00 Euro je angefangene 100 Watt elektrische Leistung.
Sie können maximal 40 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss bekommen.
Förderfähige Kosten sind:
- alle Kosten für den Einbau des Brennstoffzellenheizsystems,
- die Kosten für den Vollwartungsvertrag in den ersten zehn Jahre,
- die Kosten für die Leistungen eines Experten für Energieeffizienz.
Sie bekommen den Zuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet haben. Dazu müssen Sie nachweisen:
- dass Sie das Brennstoffzellenheizsystem eingebaut haben,
- dass Ihr Brennstoffzellenheizsystem die technischen Anforderungen erfüllt.
Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Den Antrag auf Förderung können Sie entweder online oder schriftlich per Post bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.
Online-Verfahren
Als Privateigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft, stellen Sie den Antrag auf Förderung online im KfW-Zuschussportal auf der KfW.
- Suchen Sie sich auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur (dena) einen Experten für Energieeffizienz in Ihrer Nähe.
- Mit dem Experten besprechen Sie die Planung und Begleitung Ihrer Maßnahme. Der Experte prüft die Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme und erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA). Der Experte übermittelt Ihnen die Identifikationsnummer (ID) der BZA (BzA-ID).
-
Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung online im KfW-Zuschussportal. Dazu müssen Sie sich zuerst registrieren und folgende Angaben machen:
- persönliche Daten eingeben,
- Passwort festlegen,
- Sicherheitsabfrage definieren,
- Registrierung abschließen.
- Nach Absenden Ihres Antrags erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden eine Antwort von der KfW.
- Sie können danach sofort mit der Durchführung Ihrer Maßnahme beginnen.
-
Sie müssen sich identifizieren, damit die KfW Ihnen den Zuschuss auszahlen darf. Sie haben dafür drei Verfahren zur Auswahl:
- Post-Ident,
- Video-Identifizierung oder
- SCHUFA-IdentitätsCheck.
- Folgen Sie den Anweisungen im KfW-Zuschussportal, um den Identitätscheck abzuschließen.
- Wenn alles abgeschlossen ist, händigt Ihnen Ihr Experte für Energieeffizienz die Bestätigung nach Durchführung (BnD) aus.
- Sie laden im KfW-Zuschussportal die Bestätigung nach Durchführung (BnD) und alle Rechnungen der Maßnahme online hoch.
- Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, überweist Ihnen die KfW den Zuschuss auf Ihr Konto.
Hinweis:
Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft stellt ein Vertretungsberechtigter als Bevollmächtigter einen gemeinschaftlichen Antrag im KfW-Zuschussportal. Vertretungsberechtigt ist zum Beispiel
der Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft oder
ein Miteigentümer, der zur Vertretung bestimmt wurde.
Antragsweg per Post
Als Privateigentümer von Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten, Freiberufler oder in Vertretung für Unternehmen, kommunale Einrichtungen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige Organisationen, stellen Sie den Antrag auf Förderung schriftlich per Post bei der KfW.
- Sie suchen sich auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur (dena) einen Experten für Energieeffizienz in Ihrer Nähe.
- Mit dem Experten besprechen Sie die Planung und Begleitung Ihrer Maßnahme. Der Experte prüft die Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme.
- Laden Sie auf der Internetseite der KfW das Antragsformular herunter und füllen Sie dieses vollständig aus. Der Experte für Energieeffizienz bestätigt Ihnen die Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme auf dem Antragsformular.
- Sie schicken das fertig ausgefüllte Antragsformular und die erforderlichen Unterlagen per Post an die KfW. Die KfW prüft Ihren Antrag und entscheidet über den Zuschuss.
- Sie bekommen dann von der KfW per Post Bescheid, ob Ihr Zuschuss bewilligt wird. Sie können jetzt mit der Durchführung Ihrer Maßnahme beginnen.
- Nach dem Abschluss der Maßnahme füllen Sie das das Formular zur Bestätigung Ihrer Maßnahme aus. Ihr Experte für Energieeffizienz bestätigt Ihnen auf dem Formular auch, dass, dass Ihre Maßnahme wie geplant umgesetzt wurde.
- Sie schicken das ausgefüllte Formular per Post an die KfW.
- Die KfW prüft Ihre Unterlagen und überweist Ihnen Ihren Zuschuss auf Ihr Konto.
Anträge auf Förderung können stellen:
- natürliche Personen
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Freiberufler, zum Beispiel Ärzte, Steuerberater, Architekten
- alle Unternehmen, die Brennstoffzellen in Wohngebäude einbauen, einschließlich Contractoren
-
kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Brennstoffzellen in Nichtwohngebäude einbauen, einschließlich Contractoren:
- KMU haben weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens EUR 50 Millionen
- Kommunen, kommunale Unternehmen und kommunale Zweckverbände
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- gemeinnützige Organisationen und Kirchen
Weitere Voraussetzungen:
- die Brennstoffzelle muss für die Wärme- und Stromversorgung ihres Gebäudes genutzt werden
- ein Experte für Energieeffizienz muss den Einbau der Brennstoffzelle planen und begleiten. Dieser Experte muss in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen sein.
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Ihre Brennstoffzelle muss bestimmte technische Mindest-anforderungen erfüllen:
-
Leistungsaufnahme mindestens P = 0,25 Kilowatt elektrisch (kWe)
und - Leistungsaufnahme maximal P = 5,0 Kilowatt elektrisch (kWe)
-
Leistungsaufnahme mindestens P = 0,25 Kilowatt elektrisch (kWe)
- Ihr Gebäude muss die Anforderungen nach § 2 Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllen
- die Brennstoffzelle muss von einem Fachunternehmen eingebaut werden
- Sie müssen für die Brennstoffzelle einen Vertrag für eine Vollwartung über 10 Jahre abschließen
Online-Verfahren
- natürliche Personen, die Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses sind
- Wohnungseigentümergemeinschaften
müssen bei der Antragstellung einreichen:
- Bestätigung zum Antrag (BzA)
- bei Wohnungseigentümergesellschaften: Vollmacht zur Antragstellung im KfW-Zuschussportal
Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Bestätigung nach Durchführung (BnD)
Hinweis:
Die „Bestätigung zum Antrag“ und die „Bestätigung nach Durchführung“ stellt Ihnen Ihr Experte für Energieeffizienz aus.
Antragsweg per Post
- Eigentümer von Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
- Freiberufler
- Unternehmen
- kommunale Einrichtungen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- gemeinnützige Organisationen
müssen bei der Antragstellung einreichen:
- die in der „Checkliste Einzureichende Antrags-Anlagen“ jeweils aufgeführten Unterlagen
Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Bestätigung nach Durchführung
- entfällt
- Antragstellung: vor Beginn der Maßnahme
- Umsetzung der Maßnahme: in der Regel innerhalb von 12 Monaten nach der Zusage
-
für die Bearbeitung des Antrags:
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Online-Verfahren:
- sofort, wenn die Prüfung Ihres Antrags direkt online abgeschlossen werden kann
- falls nicht, in der Regel innerhalb von 1 bis 7 Tagen
- Antragsweg per Post: in der Regel zwei bis drei Wochen
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Online-Verfahren:
Hinweis:
Sie können mit der Umsetzung der Maßnahme unmittelbar nach der Zusage für Ihre Förderung beginnen.
- Formulare: ja (nur beim Antragsweg per Post)
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweise:
Online-Verfahren
- natürliche Personen, die Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses sind
- Wohnungseigentümergemeinschaften
müssen Ihren Antrag online über das KfW-Zuschussportal einreichen.
Antragsweg per Post
- Eigentümer von Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
- Freiberufler
- Unternehmen
- kommunale Einrichtungen
- gemeinnützige Organisationen
müssen Ihren Antrag per Post zur KfW schicken.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
26.01.2021
Links
- Merkblatt Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle auf der Internetseite der KfW
- Einen Experten für Energieeffizienz finden auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur (dena)
- Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen auf der Internetseite der KfW
- Mehr Informationen zum Förderprogramm Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (433) auf der Internetseite der KfW
Zuständige Stellen
Stelle | Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) |
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