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Förderung von Energie und Klimaschutz

Tierwohl - Förderungen beantragen

Durch die Tierwohlförderung können Sie als Tierhalter Unterstützung bei der Einführung oder Beibehaltung besonders tiergerechter Haltungsverfahren erhalten.

Leistungsbeschreibung

Sie können als der Tierhalter bei der freiwilligen Einführung oder Beibehaltung besonders tiergerechter Haltungsverfahren Unterstützung erhalten.

Die Anpassung von Produktionsstrukturen an weiter steigende Anforderungen im Hinblick auf das Tierwohl, in Verbindung mit einer nachhaltigen Agrarproduktion in der Nutztierhaltung, ist mit erheblichen Mehrkosten verbunden.

Mit dieser Zuwendung sollen für Sie verfahrensbedingte laufende Mehrkosten im Rahmen der Bewirtschaftung bei bestimmten Haltungsverfahren, zumindest anteilmäßig, ausgeglichen werden.

Die Maßnahmen sind im Einzelnen:

Maßnahmegruppe Rinder

  •  Maßnahme R 1: Sommerweidehaltung Rinder
  •  R 11 Förderstufe 1/ Weidegang 4 Monate
  •  R 12 Förderstufe 2/ Weidegang 5 Monate

Maßnahmegruppe Schweine

  • Maßnahme S 1: Einstreuhaltung Schweine (alle Produktionsstufen)
  • Maßnahme S 2: Tierwohl Sauenhaltung
    •  S 21 D Förderstufe 1/ Deckbereich
    •  S 21 A Förderstufe 1/ Abferkelbereich
    •  S 21 W Förderstufe 1/ Wartebereich
    •  S 22 D Förderstufe 2 / Deckbereich
    •  S 22 A Förderstufe 2/ Abferkelbereich
    •  S 22 W Förderstufe 2/ Wartebereich
    •  S 23 D Förderstufe 3 / Deckbereich
    •  S 23 A Förderstufe 3/ Abferkelbereich
    •  S 23 W Förderstufe 3/ Wartebereich
  •  Maßnahme S 3: Tierwohl Ferkelaufzucht und Mast
    •  S 31 Förderstufe 1
    •  S 32 Förderstufe 2
    •  S 33 Förderstufe 3
  •  Maßnahme S 4: Raufutter (alle Produktionsstufen)

Maßnahmegruppe Genetische Ressourcen

 Maßnahme G: Vom Aussterben bedrohte einheimische Nutztierrassen

Höhe der beantragten Förderung

Die Zuwendung wird Ihnen als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren jährlichen Zuschusses gewährt. Die Höhe der Zuwendung richtet sich grundsätzlich am Verpflichtungsumfang in Großvieheinheiten (GVE) beziehungsweise Tierplätzen aus. Sie wird anhand der Anzahl der Tiere beziehungsweise Tierplätze berechnet, die Sie im Verpflichtungszeitraum nachweislich entsprechend derZuwendungsvoraussetzungen halten.

Sie müssen einen formgebundenen georäumlichen Antrag online über das Portal PORTIA einreichen.

Zuständig sind die Agrarförderzentren (Zweigstellen) des Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.

Voraussetzung sind tiergerechte Haltungsverfahren, welche über die gesetzlich vorgeschriebenen Standards des Tierwohls hinausgehen

Sie verpflichten sich mit Ihrem Antrag für mehrere Jahre den Betrieb aktiv selbst zu bewirtschaften und die einzubeziehenden Tiere und Flächen gemäß den im Förderkatalog festgelegten Zuwendungsvoraussetzungen zu halten beziehungsweise zu bewirtschaften. Eine Eigenbewirtschaftung liegt auch im Fall von Pensionstierhaltung vor. Neben den Zuwendungsvoraussetzungen, müssen Sie auch die Verpflichtungen der Konditionalität einhalten.

Im Portal PORTIA werden Sie über die benötigten Antragsunterlagen informiert, welche Sie dort online einreichen.

Es fallen keine Gebühren an.

Den Antrag auf Bewilligung der Maßnahme für den mehrjährigen Verpflichtungszeitraum müssen Sie von August bis September des Vorjahres zum 1. Verpflichtungsjahr stellen. Den Auszahlungsantrag für das laufende Verpflichtungsjahr müssen Sie jeweils bis zum 15. Mai einreichen.

Die Zuwendung wird Ihnen nach Ablauf des jeweiligen Verpflichtungszeitraumes bis spätestens zum 30. Juni des darauffolgenden Kalenderjahres jährlich ausgezahlt.

Das Thüringer Tierwohl ist in vielen Rechtsquellen im EU-, Bundes- und Landesrecht geregelt und den Antragsdokumenten zu entnehmen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Agrarförderzentren beziehungsweise die Zweigstellen des Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft/ Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum 

10.04.2024

Weitere Informationen finden Sie in der Thüringer Tierwohlförderrichtlinie.

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 55 - Agrarförderzentrum Ostthüringen - Zweigstelle Großenstein
Am Bahnhof 1a
07580 Großenstein

Telefon

+49 361 574187-001

Fax

+49 361 574187-088

E-Mail

post.gro@tlllr.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

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Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

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Uhlandstraße 3
99601 Sömmerda

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+49 361 574013-333

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Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

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Nein

Schopperstraße 65 07937 Zeulenroda-Triebes


Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 55 - Agrarförderzentrum Ostthüringen - Zweigstelle Zeulenroda
Schopperstraße 65
07937 Zeulenroda-Triebes

Telefon

+49 361 573921-101

Fax

+49 361 573921-299

E-Mail

post.zr@tlllr.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 55 - Agrarförderzentrum Ostthüringen - Zweigstelle Zeulenroda

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

07931 Zeulenroda-Triebes


Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 55 - Agrarförderzentrum Ostthüringen - Zweigstelle Zeulenroda

07931 Zeulenroda-Triebes

Telefon

+49 361 573921-101

Fax

+49 361 573921-299

E-Mail

post.zr@tlllr.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 55 - Agrarförderzentrum Ostthüringen - Zweigstelle Zeulenroda

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 52 - Flächen- und tierbezogene Zahlungen
Uhlandstraße 3
99610 Sömmerda

Telefon

0361 574013-001

Fax

0361 574013-099

E-Mail

post.som@tlllr.thueringen.de

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein