KULAP 2022 - Förderungen beantragen
Über das Programm KULAP 2022 können Sie eine Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, zu der Erhaltung der Kulturlandschaft sowie zu Naturschutz und Landschaftspflege erhalten. Die Förderung müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
KULAP 2022 ist das Thüringer Programm zur Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege.
KULAP ist keine Einkommensbeihilfe. Die Höhe der Zuwendungen für die Einzelmaßnahmen soll den Mehraufwand beziehungsweise die Einkommensverluste des Landwirtes für die Einhaltung von über den gesetzlichen Anforderungen liegenden, maßnahmenkonkreten Zuwendungsvoraussetzungen ausgleichen. Ein Betrieb verpflichtet sich, für die Dauer von mindestens 5 Jahren an einer Maßnahme freiwillig teilzunehmen. Gefördert werden dem Schutz und der Verbesserung der Umwelt dienende Acker- und Grünlandmaßnahmen sowie ökologischer Landbau.
Die Maßnahmen sind im Einzelnen:
- Maßnahme B – mehrjährige Blühflächen mit gebietseigenem Saatgut
- Maßnahme RA – Ackerrandstreifen
- Maßnahme ST – Schonstreifen / Schonflächen
- Maßnahme SG – Schlagteilung
- Maßnahme R – Rotmilanschutz
- Maßnahme U – dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland
- Maßnahme E1 – Erosionsschutz auf Einzelflächen
- Maßnahme E2 – Erosionsschutz im Gesamtbetrieb
- Maßnahme F1 – Feldhamsterschutz Stoppelbrache
- Maßnahme F2 – Feldhamsterschutz Feldhamsterparzelle
- Maßnahme F3 – Feldhamsterschutz Feldhamsterstreifen
- Maßnahme S – Streuobstpflege
- Maßnahme M – Mahd Biotop-Grünland
- Maßnahme W – Weide Biotop-Grünland
- Maßnahme H – Hüteschafhaltung Biotop-Grünland
- Maßnahme BE – Erschwerniszuschlag (Voraussetzung zur Beantragung der Maßnahme BE ist die Beantragung der Maßnahme M, W oder H)
- Maßnahme G – Ganzjahresbeweidung
- Maßnahme K – Artenreiches Grünland 6 Kennarten oder 8 Kennarten
- Maßnahme ÖL1 – Einführung ökologischer Landbau
- Maßnahme ÖL2 – Beibehaltung ökologischer Landbau
Die Maßnahme „vom Aussterben bedrohte einheimische Nutztierrassen“ (ehemals Maßnahme T des KULAP 2014) wird ab 2022 der Thüringer Tierwohlförderrichtlinie zugeordnet und wird über diese gefördert. Weitere Informationen zum Tierwohl erhalten Sie
Zuständig für KULAP 2022 sind die Agrarförderzentren (Zweigstellen) des Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.
Links
Formgebundener georäumlicher Antrag, der online über das Portal PORTIA einzureichen ist.
Zu Anträgen für bestimmte Naturschutzmaßnahmen ist zwischen Antragsteller und der für die jeweilige Fläche örtlich zuständigen Unteren Naturschutzbehörde (UNB) vor der Antragstellung ein Abstimmungsverfahren durchzuführen, in dessen Rahmen für jede Fläche sogenannte Leistungsparameter abgestimmt werden. Die Abstimmung mit den UNB erfolgt über das Portal PORTIA.
Für die Gewährung von KULAP 2022 sind auch anderweitige Verpflichtungen – Konditionalität einzuhalten.
Die Antragstellung und somit die Einreichung des Antrags auf Bewilligung für KULAP 2022 erfolgt online im Portal PORTIA. Papierdokumente können nicht eingereicht werden.
Weitere Nachweise sind digital als PDF einzureichen. Dies sind der Kontrollvertrag für die Maßnahmen des ökologischen Landbaus und der Eigentumsnachweis / die Eigentümereinverständniserklärung für Maßnahme U.
Abweichend vom sonstigen Verfahren erfolgt die Antragstellung des KULA P2022 in 2022 nicht im Rahmen des Sammelantrages
Es fallen keine Gebühren an.
Antragsschluss ist der 15. Mai des jeweiligen Jahres.
Abweichend dazu erfolgt in 2022 die Antragstellung losgelöst vom Sammelantragverfahren in der Zeit vom 05.07.2022 bis 05.09.2022.
Der Antrag für KULAP 2022 ist in 2022 vom 05.07. bis 05.09.2022 zu stellen. Die Bewilligung der beantragten Maßnahme/n erfolgt im Herbst des gleichen Jahres für 5 Jahre, vor Beginn des Verpflichtungszeitraumes.
Das Jahr nach der Antragstellung ist der Verpflichtungszeitraum. Die Zahlung erfolgt im Jahr nach der Verpflichtung bis 30.06. gemäß der EU-Vorschriften.
KULAP 2022 ist in vielen Rechtsquellen im EU-, Bundes- und Landesrecht geregelt und den Antragsdokumenten zu entnehmen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Agrarförderzentren beziehungsweise die Zweigstellen des Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.
Höhe der beantragten Förderung
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der jeweiligen beantragten Maßnahme. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zur Antragstellung.
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) / Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
15.05.2021
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 55 - Agrarförderzentrum Ostthüringen - Zweigstelle Großenstein |
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Telefon | |
Fax | +49 361 574187-088 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Stelle | PORTIA Servicehotline |
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Telefon | |
WWW | |
Öffnungszeiten | Servicezeiten Montag - Donnerstag 08:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Schopperstraße 65 07937 Zeulenroda-Triebes
Stelle | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 55 - Agrarförderzentrum Ostthüringen - Zweigstelle Zeulenroda |
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Telefon | |
Fax | +49 361 573921-299 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
07931 Zeulenroda-Triebes
Stelle | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 55 - Agrarförderzentrum Ostthüringen - Zweigstelle Zeulenroda |
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Telefon | |
Fax | +49 361 573921-299 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |