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Förderung von Energie und Klimaschutz

Kredit mit Tilgungszuschuss für Neubau oder Kauf von energieeffizienten Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur beantragen

Wenn Sie in den Neubau oder Kauf von energieeffizienten Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen.

Leistungsbeschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.
Sie können einen Kredit von bis zu EUR 25 Millionen für folgende Maßnahmen bekommen:

  • Neubau oder Kauf von energieeffizienten Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur, welche die Anforderungen an ein KfW-Effizienzgebäude erfüllen,
  • Ausbau von Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur, die noch nicht in den Anwendungsbereich der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllen,
  • energieeffiziente Erweiterung von Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur um mehr als 50 Quadratmeter, die die Anforderungen an ein KfW-Effizienzgebäude erfüllen.

Die Förderung umfasst Maßnahmen zur Vorbereitung, Umsetzung und Inbetriebnahme der geförderten Maßnahme, wie zum Beispiel Nebenarbeiten oder Planungskosten.

Keine Förderung bekommen Sie:

  • wenn das Nichtwohngebäude eine Öl-Heizung hat,
  • für Leasingfinanzierungen,
  • für Eigenleistungen,
  • für Räume zur Glaubensausübung,
  • für Investitionen von politischen Parteien,
  • für Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben,
  • wenn Sie schon mit der Maßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.

Für energieeffiziente Gebäude gibt es einen Maßstab, den KfW-Effizienzgebäude-Standard. Je niedriger die Zahl, desto effizienter ist Ihr Gebäude und umso weniger Energie brauchen Sie. Folgende Standards werden gefördert:

  • KfW-Effizienzgebäude 55,
  • KfW-Effizienzgebäude 70.

Wenn Sie Ihre Maßnahme nach dem Standard KfW-Effizienzgebäude 55 durchführen, können Sie einen Tilgungszuschuss von 5 Prozent des Kreditbetrags bekommen. Sie können maximal EUR 50 Tilgungszuschuss für jeden Quadratmeter sanierter Nettogrundfläche bekommen.
Wenn Sie Ihre Maßnahme nach dem Standard KfW-Effizienzgebäude 70 durchführen, bekommen Sie keinen Tilgungszuschuss.

Sie bekommen den Tilgungszuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet und die Durchführung gegenüber der KfW nachgewiesen haben. Dazu müssen Sie nachweisen:

  • dass Sie das Geld für die beantragte Maßnahme verwendet haben,
  • dass Sie den KfW-Effizienzgebäude-Standard erreicht haben.

Sie müssen alle Rechnungen und Unterlagen aufbewahren, die mit der Maßnahme zu tun haben.

Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.

  • Sie suchen sich auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur (dena) einen Experten für Energieeffizienz in Ihrer Nähe.
  • Planen Sie Ihre Maßnahme mit einem Experten für Energieeffizienz.
  • Füllen Sie online die Bestätigung zum Antrag – am besten zusammen mit Ihrem Sachverständigen – aus.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Finanzierungspartner (zum Beispiel die Bank, bei der Sie Ihre Finanzierung abschließen möchten) über das Einbinden eines Förderkredits. Dieser berät Sie, welche Unterlagen dazu erforderlich sind und stellt für Sie den Antrag bei der KfW.
  • Wenn die KfW Ihren Förderantrag zugesagt hat, schließen Sie mit Ihrem Finanzierungspartner einen Kreditvertrag ab.
  • Sobald die Zusage für Ihre Förderung vorliegt, können Sie mit den Bauarbeiten beginnen bzw. den Kaufvertrag abschließen.
  • Je nach Baufortschritt zahlt Ihnen Ihr Finanzierungspartner den Kredit in einer Summe oder in Teilbeträgen aus.
  • Wenn Sie die Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie Ihrem Finanzierungspartner nachweisen,
    • dass Sie das Geld aus dem Kredit für die geplante Maßnahme ausgegeben haben und
    • dass Ihre Maßnahme den Standard für KfW-Effizienzgebäude erfüllt.
  • Ihr Finanzierungspartner prüft und bestätigt Ihre Nachweise und leitet diese an die KfW weiter.
  • Wenn die KfW die Nachweise ebenfalls geprüft hat, bekommen Sie den Tilgungszuschuss als Gutschrift auf Ihr Darlehenskonto. Dadurch verringert sich Ihre Darlehenslaufzeit.

Hinweis:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können für die Beratung durch einen Experten für Energieeffizienz beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse beantragen.

Anträge können stellen:

  • Unternehmen mit mindestens 50 Prozent kommunalen Gesellschaftern
  • gemeinnützige Organisationen und Kirchen
  • Unternehmen und natürliche Personen im Rahmen von öffentlich-privaten Partnerschaften

Weitere Voraussetzungen:

  • Ihre Maßnahme muss die Anforderung an folgende Standards erfüllen:
    • KfW-Effizienzgebäude 55
      oder
    • KfW-Effizienzgebäude 70
  • Sie müssen Ihre Maßnahme mit einem Experten für Energieeffizienz planen. Dieser Experte muss die Anforderungen nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllen.

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Bestätigung zum Antrag
  • Erklärung zur Größe Ihres Unternehmens:
    • Vereinfachte Selbsterklärung KMU (KfW-Formularnummer 600 000 0095) für eigenständige Unternehmen ohne Verflechtungen mit anderen Unternehmen
      oder
    • Selbsterklärung KMU (KfW-Formularnummer 600 000 0196) mit Merkblatt KMU-Definition
  • bei Beantragung einer Finanzierung mit „De-minimis“-Förderung sind folgende Angaben zusätzlich erforderlich:
    • Anlage „De-minimis“-Erklärung des Antragstellers über bereits erhaltene „De-minimis“-Beihilfen (KfW-Formularnummer 600 000 0075)
    • Kumulierungserklärung
  • bei Förderung nach Allgemeiner Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO):
    • Anlage Beihilfefähige Investitionsmehrkosten

Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Bestätigung nach Durchführung
  • Verwendungsnachweis

  • entfällt

  • Antragstellung: vor Beginn der Maßnahme
  • Abruffrist des Kredits: innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage, in einer Summe oder in Teilbeträgen
  • Nachweis über Verwendung der Mittel: innerhalb von 15 Monaten nach der Vollauszahlung des Kredits

  • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 3 bis 5 Tage

Hinweise:
Sie können mit der Umsetzung der Maßnahme unmittelbar nach der Zusage für Ihre Förderung beginnen.
Eine KfW-Förderung dauert genauso lange, wie eine übliche Bau- oder Immobilienfinanzierung für Unternehmen. Ihr Finanzierungsberater informiert Sie über seine aktuellen Bearbeitungszeiten.

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja (hängt vom Verfahren der Finanzierungspartner ab)

Hinweis:
Alle benötigten Unterlagen bekommen Sie von Ihrem Finanzierungspartner. Den KfW-Antrag stellt Ihr Finanzierungspartner.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

12.08.2020

Zuständige Stellen

Stelle

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main

Telefon

+49 800 5399-001

Fax

+49 69 74319-500

E-Mail

info@kfw.de

WWW

Internetseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Für Beratung zur Finanzierung und Antragstellung:
Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl.

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein