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Förderung von Energie und Klimaschutz

Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft beantragen

Gefördert werden Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen, Biotopverbund- und Artenschutzprojekte, Entwicklung von Schutzgebieten und vieles mehr. Es sind Zuschüsse von bis zu 100 Prozent möglich.

Leistungsbeschreibung

Das Land Thüringen unterstützt Sie, wenn Sie in Thüringen das ländliche Natur- und Kulturerbe erhalten oder wiederherstellen und den Freizeit- und Erholungswert ländlicher Räume steigern. Die Förderung erfolgt entweder gemeinsam mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) oder mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Im Teil ELER erhalten Sie die Förderung für

  • Pläne und Studien zum Management in Natura-2000-Gebieten und anderen Gebieten mit besonderer Naturausstattung sowie von Natura 2000-Arten und anderen geschützten oder gefährdeten Arten,
  • Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen, zur Durchführung von Biotopverbund- und Artenschutzvorhaben
  • die Entwicklung von Schutzgebieten und anderen Gebieten mit besonderer Naturausstattung hinsichtlich Besucherlenkung und -information sowie
  • Aktionen zur Sensibilisierung für Naturschutzbelange.

Im Teil EFRE erhalten Sie die Förderung für

  • Renaturierung und Vernetzung von Lebensräumen sowie die Sicherung der biologischen Vielfalt mit dem Schwerpunkt in Hochwasserrisikogebieten oder im Zusammenhang mit Fließgewässern
  • Renaturierung und Vernetzung von Lebensräumen, die Sicherung der biologischen Vielfalt sowie die Schaffung stadtnaher Erholungsräume und grüner Infrastrukturen in den Stadtgebieten von Erfurt, Jena oder Gera.

Außerdem muss das Vorhaben einen wesentlichen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel leisten.

Sie können eine Förderung erhalten, sofern die Gesamtausgaben mindestens 25.000 Euro betragen.

Der Fördersatz kann zwischen 80 und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

Die Vorhaben werden in einem Wettbewerbsverfahren ausgewählt. Ihren Wettbewerbsbeitrag reichen Sie jeweils bis zum 1.9. für das Folgejahr bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) ein.

Nach der Einreichung Ihres Wettbewerbsbeitrages über das Förderportal wird Ihr Beitrag geprüft und vom ENL-Beirat bewertet.

Wird Ihr Wettbewerbsbeitrag zur Förderung ausgewählt, werden Sie über das Onlineportal zur Antragstellung innerhalb einer gesetzten Frist aufgefordert.

Sind alle Unterlagen vollständig und der Antrag erfüllt die Voraussetzungen, erhalten Sie Ihren Zuwendungsbescheid. Erst ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.

Während der Umsetzung des Vorhabens fordern Sie auf der Grundlage bezahlter Rechnungen / Personalausgaben die Zuwendung über das Förderportal an.

Ist das Vorhaben beendet, müssen Sie innerhalb von 6 Monaten einen Verwendungsnachweis über das Förderportal einreichen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
  • Ihr Vorhaben muss überwiegend den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dienen.
  • Sie dürfen nicht durch andere öffentlich-rechtliche Belange zur Durchführung der Maßnahme verpflichtet sein.
  • Es muss ein tatsächlicher Handlungsbedarf bestehen. Ihre Maßnahmen müssen realisierbar und effizient sein.

Einem Unternehmen in Schwierigkeiten dürfen keine Zuwendungen gewährt werden.

Keine

Ihren Wettbewerbsbeitrag müssen Sie spätestens bis zum 01.09. eines Jahres für das Vorhaben, die Sie im Folgejahr durchführen möchten, über das Förderportal einreichen.

Mit dem Vorhaben dürfen Sie erst beginnen, wenn Sie einen Zuwendungsbescheid erhalten haben.

Innerhalb des Vorhabenslaufzeit sind die Zuwendungen des jeweiligen Jahres bis zum 31.10. des Jahres zur Auszahlung abzurufen.

Bei mehrjährigen Vorhaben ist jeweils zum 30.04. eines Jahres ein Zwischenverwendungsnachweis für das Folgejahr einzureichen.

Sechs Monate nach Vorhabensende ist ein Verwendungsnachweis einzureichen.

Bei Vollständigkeit der Antragsunterlagen

Bearbeitungsdauer: 4 - 6 Wochen

Gegen Entscheidungen der Behörde können Sie innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Mit diesem Förderprogramm werden Gelder der EU Entwicklung ausgereicht. Aus diesem Grund müssen Sie bestimmte Verpflichtungen einhalten, indem Sie öffentlich auf die Unterstützung des Projektes mit EU-Fördergeldern hinweisen. Die genauen Verpflichtungen (Veröffentlichungen auf der Website, Plakat oder Bauschild) teilen wir Ihnen mit dem Zuwendungsbescheid mit.

Sofern Sie unrichtige oder unvollständige Angaben über subventionserhebliche Tatsachen machen oder Angaben über subventionserhebliche Tatsachen unterlassen, können Sie sich wegen Subventionsbetruges strafbar machen. 

Thüringer Aufbaubank

06.06.2024

Zuständig ist die Thüringer Aufbaubank.

Zuständige Stellen

Gorkistraße 9 99084 Erfurt


Stelle

Thüringer Aufbaubank (TAB) - Anstalt öffentlichen Rechts
Gorkistraße 9
99084 Erfurt

Telefon

0361 7447-0

Fax

0361 7447-271

E-Mail

info@aufbaubank.de

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Förderprogramme Übersicht

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

99105 Erfurt


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