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Weitere Förderbereiche

Verzicht auf Widerspruch bei einer projektgebundenen oder institutionellen Förderung durch das Bundesministerium für Entwicklung

Wenn Sie als Forschungs- oder Evaluierungseinrichtung eine Förderung vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten, können Sie auf Widerspruch verzichten. Das beschleunigt die Auszahlung.

Leistungsbeschreibung

Als gemeinnützige Forschungs- oder Evaluierungseinrichtung können Sie eine projektbezogene oder institutionelle Förderung beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beantragen. Mit den Geldern können Sie wissenschaftliche oder anwendungsorientierte Forschungs- und Evaluierungsprojekte umsetzen.

Wenn Sie vom BMZ eine Förderung bewilligt bekommen haben, können Sie auf Rechtsmittel beziehungsweise auf einen Widerspruch verzichten. Die bewilligte Förderung kann Ihnen dann schneller ausgezahlt werden.

Wenn Sie auf einen Widerspruch für bewilligte Fördermittel des BMZ verzichten wollen, können Sie dies schriftlich per Post oder online mitteilen.

Verzicht auf Widerspruch per Post mitteilen:

  • Schicken Sie den Verzicht auf Widerspruch per Post an das BMZ.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
  • Sie erhalten die Auszahlung des Förderbetrags auf das angegebene Konto.

Verzicht auf Widerspruch online mitteilen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort den Verzicht auf Widerspruch elektronisch aus. Das System führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
  • Sie erhalten die Auszahlung des Förderbetrags auf das angegebene Konto.

Sie haben beim BMZ einen Antrag auf Projektförderung oder institutionelle Förderung von anwendungsorientierter entwicklungspolitischer Forschung und Evaluierung gestellt.

  • Antrag Verzicht auf Rechtsmittel
  • Klageverzichtserklärung

Es fallen keine Kosten an.

Sie können den Verzicht auf Widerspruch nur innerhalb der ersten 4 Wochen nach der Bewilligung einreichen. Die bewilligte Förderung steht Ihnen in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie ist nicht übertragbar ins nächste Jahr.

Antragsfrist: 1 - 4 Wochen

Bearbeitungsdauer: 1 - 7 Werktage

entfällt

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Referat G34 Evaluierung und Ressortforschung, DEval, DIE


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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

05.01.2024

Zuständige Stellen

Dahlmannstraße 4 53115 Bonn, Stadt


Stelle

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Referat G34 Evaluierung und Ressortforschung, DEval, DIE
Dahlmannstraße 4
53115 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 99535-0

Fax

+49 228 99535-3500

E-Mail

RLG34@bmz.bund.de

WWW

Internetseite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

53045 Bonn, Stadt


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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Referat G34 Evaluierung und Ressortforschung, DEval, DIE

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Stresemannstraße 94 10963 Berlin, Stadt


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