Rechtsmittelverzichtserklärung zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Medien und Meinungsfreiheit" einreichen
Sie können auf Rechtsmittel verzichten, wenn Sie vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit erhalten.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie der Deutsche Welle Akademie angehören, können Sie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit beantragen.
Nach der Bewilligung können Sie dem BMZ mitteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten. Die bewilligte Förderung kann dann schneller ausgezahlt werden.
Nach der Bewilligung der Förderung von Projekten zur Medien- und Meinungsfreiheit können Sie auf Rechtsmittel verzichten. Den Verzicht können Sie schriftlich per Post oder online mitteilen.
Verzicht auf Widerspruch per Postbeantragen:
- Sie schicken einen formlosen Verzicht auf Widerspruch zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Sie erhalten die Auszahlung des Förderbetrags auf das angegebene Konto.
Verzicht auf Widerspruch online beantragen:
- Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals aus und füllen Sie dort den Verzicht auf Widerspruch online aus. Das Bundesportal führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie Ihren Antrag online ab.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Sie erhalten die Auszahlung des Förderbetrags auf das angegebene Konto.
- Sie gehören der folgenden Institution an: Deutsche Welle Akademie.
- Ihr Projekt wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert.
- Antrag
- Klageverzichtserklärung
Es fallen keine Kosten an.
Sie können den Verzicht auf Widerspruch nur innerhalb der ersten 4 Wochen nach der Bewilligung einreichen.
Die bewilligte Förderung steht in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie ist nicht übertragbar ins nächste Jahr.
Verwendungsnachweise müssen Sie dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) spätestens im September des Folgejahres vorlegen.
Bearbeitungsdauer: 1 - 7 Werktage
Links
- Bundeshaushalt, aktuelles Haushaltsjahr, Einzelplan 23, Kapitel 2301, Titel 68705
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO): Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P)
entfällt
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
10.11.2023
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - Referat Menschenrechte, Inklusion, Medien
Verzicht auf Widerspruch bei Projektförderung der Medien- und Meinungsfreiheit online einreichen
Zuständige Stellen
Stelle | Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Referat 413 - Referat Menschenrechte, Inklusion, Medien |
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Telefon | |
Fax | +49 228 9953510-3145 |
WWW | Internetseite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 – 17:00 Uhr Dienstag 09:00 – 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 – 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 17:00 Uhr Freitag 09:00 – 17:00 Uhr |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |