Förderung von Projekten für praxisorientierte Maßnahmen für junge Menschen
Wenn schulpflichtige Jugendliche aufgrund von Problemen nicht in die Schule gehen, aber trotzdem vorankommen und einen Schulabschluss machen wollen, können diese gefördert werden.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Gefördert werden Projekte in Thüringen, die sich um schuldistanzierte oder Jugendliche mit multiplen Problemlagen kümmern. Unterstützt werden die Jugendlichen in den Projekten, um einen externen Hauptschulabschluss nachzuholen und/oder um praktische Fähigkeiten zur Eingliederung in eine Beschäftigung zu erlernen. Dabei spielt die Unterstützung bei individuellen Problemlagen der Jugendlichen eine große Rolle.
- Die Antragstellung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren. Der Antragstellung geht immer ein Konzeptauswahlverfahren voraus.
- Unternehmen informieren sich auf der Internetseite des Thüringer Landesverwaltungsamtes, ob und wann ein Konzeptauswahlverfahren stattfindet.
- Das Konzeptauswahlverfahren erfolgt online über das Förderportal Thüringen.
- Nach Abschluss des Konzeptauswahlverfahrens werden die Träger der ausgewählten Projekte zur Antragstellung aufgefordert. Jugendliche werden vom
- Jobcenter,
- Jugendamt oder
- einem örtlichen zuständigen Träger, der freien Zugang gewährt (abhängig von verfügbarer Platzzahl) in die Projekte zugewiesen.
- Jugendliche können den Antrag nicht selbst stellen.
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Jugendliche:
- junge Menschen in multiplen Problemlagen
- schuldistanzierte Jugendliche
Unternehmen:
- juristische Personen sowie Personengesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in Thüringen
- Erfahrungen bei der Umsetzung arbeitsmarktpolitischer Programme
Für Unternehmen gilt:
-
Das Konzeptauswahlverfahren erfolgt formgebunden. Die dafür benötigten Unterlagen werden vom Thüringer Landesverwaltungsamt im Förderportal zur Verfügung gestellt.
-
Die Antragstellung erfolgt online über das Förderportal Thüringen.
In der Regel kostenfrei.
Bei vom Zuwendungsempfänger selbst verschuldeten Unregelmäßigkeiten, die zur Aufhebung des Zuwendungsbescheides führen, können Verwaltungsgebühren anfallen.
Unternehmen: Teilnahme am Konzeptauswahlverfahren. Die Fristen werden jeweils im Konzeptauswahlverfahren benannt.
Gegen die Bescheide im Verfahren ist der Klageweg eröffnet.
Die Antragstellung ist nur auf Anforderung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt möglich.
Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) und Thüringer Landesverwaltungsamt
Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK)
26.11.2024
Thüringer Landesverwaltungsamt
Zuständige Stellen
Stelle | Arbeitsbereich - Arbeit, Integration und Unternehmertum |
---|---|
Telefon | |
Fax | 0361 2223-100 |
WWW | |
Öffnungszeiten |
Montag-Donnerstag 08.00 bis 17.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin. |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleÖPNV Busvom Erfurter Hauptbahnhof mit der Buslinie 9 Richtung Daberstedt |
Parkplatz | ParkplatzIn den Seitenstraßen der näheren Umgebung Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |