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Weitere Förderbereiche

Fördermittel für sozialstrukturpolitische Neu- und Fortführungsvorhaben beantragen

Ihre Fachorganisation unterstützt im Ausland den Auf- und Ausbau zivilgesellschaftlicher Strukturen? Dann können Sie für entsprechende Projekte Fördermittel beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beantragen.

Leistungsbeschreibung

Die Sozialstrukturförderung des BMZ will soziale Gefüge in Partnerländern stärken. Es fördert Projekte in folgenden Bereichen:

  • non-formale Jugend- und Erwachsenenbildung
  • Genossenschaftssysteme
  • Förderung nationaler Hilfsgesellschaften
  • gewerkschaftliche Bildungsarbeit
  • dezentrale kommunale Daseinsvorsorge (Wasser, Abwasser und Abfall)
  • soziale Facharbeit in der Wohlfahrtspflege
  • verbandsgestützte Bildung für Arbeit und Gesellschaft

Fachorganisationen in Deutschland, die über Projekte und Beratungsmaßnahmen staatliche und nichtstaatliche Institutionen in den Partnerländern beim Aufbau entsprechender Strukturen unterstützen, können Zuschüsse vom BMZ erhalten.

Dafür müssen Sie vor Projektbeginn einen Antrag beim BMZ einreichen. In diesem stellen Sie unter anderem

  • die Ziele,
  • Zielgruppen,
  • Partnerorganisationen und
  • Instrumente des Projekts dar und fügen einen Finanzierungsplan sowie
  • weitere Unterlagen bei.

Bevor Sie den eigentlichen Antrag stellen, benötigt das BMZ eine Projektskizze von Ihnen. Anhand dieser erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob Ihr Projekt für eine Förderung in Frage kommt und ob Sie es gegebenenfalls überarbeiten müssen.

Die Zuschüsse des BMZ können Sie für folgende Projektkosten einsetzen:

  • Beratungs- und Bildungsmaßnahmen, zum Beispiel Workshops für Fachkräfte im Partnerland
  • Start, Ausstattungs- und Materialhilfen für Partnerorganisationen im Partnerland, zum Beispiel Lehrmaterial oder Ausstattungen für Unterrichtsräume
  • Personal und Projektinfrastruktur, zum Beispiel einheimische sowie aus Deutschland entsandte Fachkräfte
  • Vorbereitende, begleitende, auswertende und nachbetreuende Maßnahmen, zum Beispiel Veranstaltungen zur Projektvorbereitung und Projektstudien
  • Publikationen und Kommunikationsmittel
  • Verwaltungskosten
  • in begründeten Ausnahmefällen: Baumaßnahmen, die für das Projektziel zwingend notwendig sind

Sie können Fördermittel an eine Partnerorganisation im Partnerland weiterleiten, wenn es der Zuwendungsbescheid erlaubt.

Wird Ihr Projekt bereits vom BMZ gefördert, können Sie über den vereinbarten Förderzeitraum hinaus weiterhin Zuschüsse erhalten. Dazu müssen Sie rechtzeitig einen Fortführungsantrag an das BMZ stellen. Darin erläutern Sie die bereits erreichten und die weiteren Projektziele. Bitte beachten Sie: Aus der Förderung einer Projektphase entsteht kein Anspruch auf die Förderung weiterer Phasen.

Die Zuschüsse des BMZ müssen Sie nicht zurückzahlen. In der Regel zahlen Sie einen Eigenanteil von 25 Prozent der Projektkosten. Eine Vollfinanzierung durch das BMZ ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Das BMZ kann keine Projekte fördern, deren Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist.

Wenn Sie ein Projekt der Sozialstrukturförderung in einem Partnerland planen, kontaktieren Sie zunächst das BMZ und senden Sie diesem

  • Ihre Projektskizze und
  • Ihre Einnahmen- und Ausgabenplanung.

Nach positiver Rückmeldung des BMZ können Sie Ihren Antrag für ein Projekt der Sozialstrukturförderung oder einen Fortführungsantrag online über das Bundesportal oder formlos per E-Mail oder Post stellen.

Projektantrag online über das Bundesportal einreichen:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Das BMZ prüft Ihre Angaben und Unterlagen in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt.
  • Das BMZ meldet sich bei Ihnen, falls weitere Unterlagen oder Angaben benötigt werden.
  • Bewilligt das BMZ Ihren Antrag, erhalten Sie Ihren Zuwendungsbescheid.

Projektantrag per E-Mail oder Post beantragen:

  • Den Antrag können Sie formlos stellen. Die Anlagen müssen Sie jedoch in dem vom BMZ vorgesehenen Format einreichen. Die entsprechenden Vorlagen finden Sie als Anlagen der Richtlinie für die Förderung.
  • Senden Sie Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen per E-Mail oder Post an das BMZ.
  • Das BMZ prüft Ihre Angaben und Unterlagen in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt.
  • Das BMZ meldet sich bei Ihnen, falls weitere Unterlagen oder Angaben benötigt werden.
  • Bewilligt das BMZ Ihren Antrag, erhalten Sie Ihren Zuwendungsbescheid.

  • Ihre Organisation sitzt in Deutschland.
  • Ihre Organisation verfügt nachweislich über Kernkompetenzen zum Auf- und Ausbau sozialer Strukturen in einem der folgenden Förderbereiche:
    • non-formale Jugend- und Erwachsenenbildung
    • Genossenschaftssysteme
    • Förderung nationaler Hilfsgesellschaften
    • gewerkschaftliche Bildungsarbeit
    • dezentrale kommunale Daseinsvorsorge (Wasser, Abwasser und Abfall)
    • soziale Facharbeit in der Wohlfahrtspflege
    • Verbandsgestützte Bildung für Arbeit und Gesellschaft
  • Ihr geplantes Projekt ist ebenfalls einem dieser Förderbereiche zuzuordnen.
  • Sie können Ihr Vorhaben nicht anderweitig finanzieren, zum Beispiel durch Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen.
  • Sie haben ausreichend Eigenmittel, um 25 Prozent der Gesamtausgaben zu tragen. Eine Vollfinanzierung durch das BMZ ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Die vorgegebenen Gliederungen und Muster für die erforderlichen Unterlagen finden Sie als Anlagen der Richtlinien für die Förderung:

  • vor dem Projektantrag:
    • Projektskizze (Anlage 1, Muster 1)
    • Einnahmen- und Ausgabenplanung (Anlage 1, Muster 2)
  • Projektantrag mit
    • Projektkurzinformation,
    • Projektkonzeption,
    • Projektdetails und
    • zusammenfassender entwicklungspolitischer Bewertung (Anlage 2)
  • Anlage zum Förderantrag
  • übersektorale Kennungen (Anlage 2, Muster 1)
  • Einnahmenübersicht (Anlage 2, Muster 2)
  • Finanzierungsplan (Anlage 2, Muster 3)
  • Länder beziehungsweise Teilprojektaufteilung nach Förderjahren (Anlage 2, Muster 4)
  • Stellenplan für das Personal (Anlage 2, Muster 5)
  • falls Sie keine oder nicht ausreichend Eigenmittel einbringen können: aktueller Jahresabschluss Ihrer Organisation

Es fallen keine Kosten an.

Anträge für neue Projekte benötigt das BMZ 5 Monate vor geplantem Projektbeginn. Fortführungsvorhaben müssen Sie ebenfalls 5 Monate im Voraus beantragen.

Antragsfrist: 5 Monate

5 bis 3

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)


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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

27.10.2022

Zuständige Stellen

Dahlmannstraße 4 53113 Bonn, Stadt


Stelle

Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 511 Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung, Grundsätze Religion und Entwicklung
Dahlmannstraße 4
53113 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 99535-0

Fax

+49 228 99535-3500

E-Mail

poststelle@bmz.bund.de

WWW

Internetseite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 15:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHeussallee/Museumsmeile

Straßenbahn16, 63, 66, 67, 68

HaltestelleHeussallee/Museumsmeile

Bus610

HaltestelleHeussallee/Museumsmeile

Straßenbahn16, 63, 66, 67, 68

HaltestelleHeussallee/Museumsmeile

Bus610

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

53045 Bonn, Stadt


Stelle

Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 511 Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung, Grundsätze Religion und Entwicklung

53045 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 99535-0

Fax

+49 228 99535-3500

E-Mail

poststelle@bmz.bund.de

WWW

Internetseite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

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Montag: 09:00 – 15:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 15:00 Uhr
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Nein

Rollstuhlgerecht

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