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Förderung von Bildung und Forschung

Förderung von Projekten für praxisorientierte Maßnahmen für junge Menschen

Wenn schulpflichtige Jugendliche aufgrund von Problemen nicht in die Schule gehen, aber trotzdem vorankommen und einen Schulabschluss machen wollen, können diese gefördert werden.

Leistungsbeschreibung

Gefördert werden Projekte in Thüringen, die sich um schuldistanzierte oder Jugendliche mit multiplen Problemlagen kümmern. Unterstützt werden die Jugendlichen in den Projekten, um einen externen Hauptschulabschluss nachzuholen und/oder um praktische Fähigkeiten zur Eingliederung in eine Beschäftigung zu erlernen. Dabei spielt die Unterstützung bei individuellen Problemlagen der Jugendlichen eine große Rolle.

  • Die Antragstellung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren. Der Antragstellung geht immer ein Konzeptauswahlverfahren voraus.
  • Unternehmen informieren sich auf der Internetseite des Thüringer Landesverwaltungsamtes, ob und wann ein Konzeptauswahlverfahren stattfindet.
  • Das Konzeptauswahlverfahren erfolgt online über das Förderportal Thüringen.
  • Nach Abschluss des Konzeptauswahlverfahrens werden die Träger der ausgewählten Projekte zur Antragstellung aufgefordert. Jugendliche werden vom
    • Jobcenter,
    • Jugendamt oder
    • einem örtlichen zuständigen Träger, der freien Zugang gewährt (abhängig von verfügbarer Platzzahl) in die Projekte zugewiesen.
  • Jugendliche können den Antrag nicht selbst stellen.

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Jugendliche:

  • junge Menschen in multiplen Problemlagen
  • schuldistanzierte Jugendliche

Unternehmen:

  • juristische Personen sowie Personengesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in Thüringen
  • Erfahrungen bei der Umsetzung arbeitsmarktpolitischer Programme

Für Unternehmen gilt:

  • Das Konzeptauswahlverfahren erfolgt formgebunden. Die dafür benötigten Unterlagen werden vom Thüringer Landesverwaltungsamt im Förderportal zur Verfügung gestellt.

  • Die Antragstellung erfolgt online über das Förderportal Thüringen.

In der Regel kostenfrei.

Bei vom Zuwendungsempfänger selbst verschuldeten Unregelmäßigkeiten, die zur Aufhebung des Zuwendungsbescheides führen, können Verwaltungsgebühren anfallen.

Unternehmen: Teilnahme am Konzeptauswahlverfahren. Die Fristen werden jeweils im Konzeptauswahlverfahren benannt.

Gegen die Bescheide im Verfahren ist der Klageweg eröffnet.

Die Antragstellung ist nur auf Anforderung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt möglich.

Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) und Thüringer Landesverwaltungsamt 

Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK)

26.11.2024

Thüringer Landesverwaltungsamt

Zuständige Stellen

Stelle

Arbeitsbereich - Arbeit, Integration und Unternehmertum
Weimarische Str. 45/46
99099 Erfurt

Telefon

0361 2223-0

Fax

0361 2223-100

E-Mail

Servicecenter-agr4@tlvwa.thueringen.de

WWW

Arbeitsbereich - Arbeit, Integration und Unternehmertum

Öffnungszeiten

Montag-Donnerstag  08.00 bis 17.00 Uhr
Freitag  8.00 bis 14.30 Uhr

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleÖPNV

Busvom Erfurter Hauptbahnhof mit der Buslinie 9 Richtung Daberstedt

Parkplatz

ParkplatzIn den Seitenstraßen der näheren Umgebung

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja