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Förderung von Bildung und Forschung

Fördermittel für Neu- und Fortführungsvorhaben im Bereich Berufliche Aus- und Fortbildung beim BMZ beantragen

DAAD, Alexander von Humboldt Stiftung oder International Sustainability Campus können aktuell Fördergelder für Projekte zur beruflichen Aus- und Fortbildung beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beantragen.

Leistungsbeschreibung

Die Fördergelder dienen dazu, Studierende, Hochschulen oder Lehrende und Forschende an Hochschulen zu fördern. Förderfähige Projekte müssen entwicklungspolitischen Bezug haben und die berufliche Aus- und Fortbildung fördern.
Die im jeweiligen Haushaltsjahr förderfähigen Organisationen sind im Bundeshaushaltsplan aufgeführt. Da dieser jährlich neu beschlossen wird, sind Änderungen möglich.

Die Förderung der beruflichen Aus- und Fortbildung in der Entwicklungszusammenarbeit können Sie per Post oder online beantragen.

Wenn Sie die Förderung per Post beantragen wollen:

  • Sie besprechen Ihr Vorhaben mit dem BMZ.
  • Sie schicken Ihren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an das BMZ.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
  • Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.
  • Bei einer Zusage der Förderung erhalten Sie vom BMZ einen Zuwendungsbescheid per Post.

Wenn Sie die Förderung online beantragen wollen:

  • Sie besprechen Ihr Vorhaben mit dem BMZ.
  • Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie den Antrag online aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
  • Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.
  • Bei einer Zusage der Förderung erhalten Sie vom BMZ einen Zuwendungsbescheid.

  • Sie gehören einer der folgenden Institutionen an:
    • Deutscher Akademischer Austauschdienst
    • Alexander von Humboldt Stiftung
    • International Sustainability Campus
  • Die im jeweiligen Haushaltsjahr förderfähigen Organisationen sind im Bundeshaushaltsplan aufgeführt. Da dieser jährlich neu beschlossen wird, sind Änderungen möglich.

  • Antrag
  • ausführliche Projektbeschreibung
  • Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens
  • Finanzierungsplan
  • Erklärung, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde

Es fallen keine Kosten an.

Die bewilligte Förderung steht in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie ist nicht übertragbar ins nächste Jahr. Zwischen- und (Schluss-)Verwendungsnachweise müssen Sie dem BMZ spätestens im September des Folgejahres vorlegen.

Geltungsdauer: 1 JAHR

Bearbeitungsdauer: 2 - 6 Monate

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
  • Sie können die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie auf einen Rechtsbehelf verzichten.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)


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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

07.06.2023

Zuständige Stellen

Stelle

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 104
Dahlmannstraße 4
53115 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 99535-3761

Fax

+49 228 9910535-3761

E-Mail

RL104@bmz.bund.de

WWW

Internetseite des BMZ

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein