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Finanzierungs- und Förderberatung

Nicht angemeldete Unternehmen zur Künstlersozialabgabe beraten

Die Künstlersozialkasse berät Sie zu allen Fragen rund um die Künstlersozialabgabe.  

Leistungsbeschreibung

Die Künstlersozialkasse (KSK) informiert Sie als potentiellen, zur Künstlersozialabgabe verpflichteten Unternehmer oder Verwerter über Ihre Rechte und Pflichten. 

Sie erhalten Informationen darüber, ob Sie als Unternehmer oder Verwerter der Künstlersozialabgabepflicht unterliegen und welche Abgabepflicht der Höhe nach anfällt. 

Hierzu zählen unter anderem folgende Punkte:

  • warum sind Sie zur Künstlersozialabgabe verpflichtet,
  • wann müssen Sie die Künstlersozialabgabe zahlen,
  • was ist in Ihrer Entgeltmeldung zu berücksichtigen,
  • wer ist eine selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätige Person,
  • wie hoch ist der Abgabesatz,
  • wie ist das allgemeine Verfahren,
  • wie erfüllen Sie Ihre Aufzeichnungspflicht, 
  • welche Auskünfte müssen Sie geben,
  • wann müssen Sie einen Säumniszuschlag zahlen,
  • wie ist die Verjährung geregelt,
  • was ist eine Ausgleichsvereinigung.

Es gilt die Besonderheit, dass selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätige Personen nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen müssen. Die andere Betragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert.  
   

Sie stellen der KSK telefonisch oder schriftlich Fragen, oder bitten auf elektronischem Weg um Informationen zur Künstlersozialabgabe.

  • Die KSK wird Sie schriftlich, telefonisch oder elektronisch informieren.

Sie sind noch nicht bei der KSK als Unternehmen angemeldet.

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Für Sie fallen keine Kosten an.

Sie müssen keine Fristen einhalten.

telefonisch: in der Regel keine 
schriftlich oder elektronisch: in der Regel 1 bis 5 Tage

 Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
 

Formulare: nein

Onlineverfahren möglich: nein 

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein 
 

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium für Arbeit und Soziales 

22.11.2021

Zuständige Stellen

Gökerstraße 14 26384 Wilhelmshaven


Stelle

Künstlersozialkasse (KSK)
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Telefon

+49 4421 9734051500
Service-Center

Fax

+49 4421 7543-5080
Für Versicherte

Fax

+49 4421 7543-5062
Für Verwerter

Fax

+49 4421 7543-5050
Rechtsstelle

E-Mail

auskunft@kuenstlersozialkasse.de

E-Mail

abgabe@kuenstlersozialkasse.de

WWW

Internetseite der Künstlersozialkasse

De-Mail

poststelle@kuenstlersozialkasse.de-mail.de

Öffnungszeiten

Service-Center (Hotline):

Montag 09:00 – 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr

Freitag 09:00 – 16:00 Uhr

Besuche sind nach Terminvergabe möglich.

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

26380 Wilhelmshaven


Stelle

Künstlersozialkasse (KSK)

26380 Wilhelmshaven

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Für Versicherte

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Montag 09:00 – 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr

Freitag 09:00 – 16:00 Uhr

Besuche sind nach Terminvergabe möglich.

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein