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Finanzierung zur Krisenbewältigung

Beihilfe zur privaten Lagerhaltung von Schweinefleisch beantragen

Sie haben mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einen Vertrag zur privaten Lagerhaltung von Schweinefleisch abgeschlossen und die Lagerzeit ist abgelaufen? Dann können Sie die Gewährung einer Beihilfe beantragen.

Leistungsbeschreibung

Die Europäische Union (EU) kann landwirtschaftliche Marktpreise stützen, indem sie Beihilfen zur privaten Lagerhaltung von Schweinefleisch gewährt. Das unterstützt Sie als Marktteilnehmerin oder Marktteilnehmer in Krisen des Schweinefleischsektors.

Nachdem Sie einen Vertrag mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zur privaten Lagerhaltung abgeschlossen haben und die vertragliche Lagerzeit endet, können Sie die Beihilfe bei der BLE beantragen.

Detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

Nachdem die vertraglich festgelegte Lagerzeit abgelaufen ist, können Sie die Beihilfe zur privaten Lagerhaltung von Schweinefleisch online, per E-Mail oder per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

Beihilfe online beantragen:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf. Der Online-Antrag wird freigeschaltet, sobald die Bekanntmachung veröffentlicht wird.
  • Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die BLE senden.
  • Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Die BLE sendet Ihnen
    • einen Bescheid über die Beihilfegewährung oder
    • eine Ablehnung.

Beihilfe per E-Mail oder Post beantragen:

  • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der BLE herunter. Hinweis: Es gibt nur dann Formulare auf der Internetseite der BLE, wenn es eine Bekanntmachung der EU gibt.
  • Füllen Sie das Antragsformular aus.
  • Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder Post an die BLE.
  • Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Die BLE sendet Ihnen
    • einen Bescheid über die Beihilfegewährung oder
    • eine Ablehnung.

  • Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat mit Ihnen einen Lagervertrag zur privaten Lagerhaltung von Schweinefleisch abgeschlossen.
  • Die vertragliche Lagerzeit ist abgelaufen.
  • Weitere Voraussetzungen für die Beihilfefähigkeit von Schweinefleisch können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

  • Antrag
  • Welche weiteren Unterlagen die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gegebenenfalls von Ihnen benötigt, können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

Es fallen keine Kosten an.

Antragsfrist: Die Fristen finden Sie in der Bekanntmachung.

Widerspruchsfrist: 4 Wochen

Die Bearbeitungsdauer können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal


Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

04.10.2024

Zuständige Stellen

Stelle

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 513
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 6845-3463
(Frau Gizewski)

Telefon

+49 228 6845-3431
(Herr Unger)

Fax

+49 22899 6845-3962

E-Mail

513@ble.de

WWW

Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

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Telefonsprechzeiten: 

Montag: 9:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag: 9:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch: 9:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag: 9:00 bis 16:00 Uhr 

Freitag: 9:00 bis 16:00 Uhr 

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein