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Finanzierung zur Krisenbewältigung

Angebot zum Kauf von Weichweizen aus Interventionsbeständen abgeben

Sie möchten Weichweizen aus Interventionsbeständen kaufen? Dann können Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Er-nährung ein Angebot einreichen.

Leistungsbeschreibung

Aufgrund von Maßnahmen zur Marktregulierung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (EU) lagert Weichweizen in deutschen Interventionslagern. 

Wenn Sie ein Interesse am Kauf von Weichweizen aus diesen Beständen haben, reichen Sie hierzu ein Angebot bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ein.

Detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

Die EU-Kommission eröffnet den Verkauf von Weichweizen aus Interventionsbeständen per Verordnung.

Das Angebot für den Kauf können Sie online, per Fax oder per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein-reichen.

Angebot online einreichen:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf. Der Online-Antrag wird freigeschaltet, sobald die Bekanntmachung veröffentlicht wird. 
  • Der Online-Antragführt Sie Schritt für Schritt durch die not-wendigen Angaben.
  • Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie das Formular online ab. Alternativ können Sie das ausgefüllte Formular ausdrucken und mit den er-forderlichen Unterlagen per Post an die BLE senden.
  • Die BLE prüft Ihr Angebot und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Die BLE sendet Ihnen
    • eine Angebotsbestätigung oder
    • eine Ablehnung.

Angebot per Fax oder Post einreichen: 

  • Laden Sie das Angebots- und das Sicherheitsformular auf der Internetseite der BLE herunter. Hinweis: Es gibt nur dann Formulare auf der Internetseite der BLE, wenn es ei-ne Bekanntmachung der EU gibt.
  • Füllen Sie die Formulare aus.
  • Senden Sie diese mit gegebenenfalls erforderlichen Unter-lagen per Fax oder Post an die BLE. 
  • Die BLE prüft Ihr Angebot und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Die BLE sendet Ihnen
    • eine Angebotsbestätigung oder
    • eine Ablehnung.
       

  • Sie handeln mit Weichweizen.
  • Die Voraussetzungen für das Einreichen von Angeboten sowie für die Kauf- und Übernahmeabwicklung können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
     

  • Angebotsformular
  • Sicherheitsformular
  • Welche weiteren Unterlagen die Bundesanstalt für Land-wirtschaft und Ernährung gegebenenfalls von Ihnen benö-tigt, können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entneh-men.
     

Es fallen keine Kosten an.

Fristen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

Bearbeitungszeiten können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

  • Widerspruch:
  • Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihr Angebot.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
     

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal


Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

07.10.2024

Zuständige Stellen

Stelle

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 513
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 6845-3463
(Frau Gizewski)

Telefon

+49 228 6845-3431
(Herr Unger)

Fax

+49 22899 6845-3962

E-Mail

513@ble.de

WWW

Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Öffnungszeiten

Telefonsprechzeiten: 

Montag: 9:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag: 9:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch: 9:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag: 9:00 bis 16:00 Uhr 

Freitag: 9:00 bis 16:00 Uhr 

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein