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In einen Raumordnungsplan für die AWZ oder das Bundesgebiet Einsicht nehmen

Sie haben das Recht in einen Raumordnungsplan für das Bundesgebiet und die angrenzenden Bereiche der Nord- und Ostsee Einsicht zu nehmen.

Leistungsbeschreibung

In den Raumordnungsplänen für die Bundesrepublik Deutschland inklusive der angrenzenden Gebiete der Nord- und Ostsee werden Ziele und Grundsätze der Raumordnung festgelegt. 
Raumordnungspläne können außerdem enthalten:

  • Auswertungen der Beteiligung
  • Karten für die Nord- und Ostsee

Wo und wie Sie den Raumordnungsplan einsehen können, wird bei der öffentlichen Bekanntmachung mitgeteilt. Neue oder geänderte Pläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Behörde den gewünschten Raumordnungsplan noch nicht im Internet bereit, können Sie diesen bei der Landesbehörde einsehen.
 

Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von Raumordnungsplänen für die AWZ und den Gesamtraum Deutschlands über das Internet oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
Möchten Sie Raumordnungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.
 

Es fallen keine Kosten an.

Für die Einsichten gibt es keine Fristen.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

25.07.2024

Zuständige Stellen

Stelle

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg, Freie und Hansestadt

Telefon

+49 40 3190-0

Fax

+49 40 3190-5000

E-Mail

posteingang@bsh.de

E-Mail

presse@bsh.de

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für, Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Deichmanns Aue 31-37
53179 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 99401-0

E-Mail

zentrale@bbr.bund.de

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein