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Kauf, Miete und Pacht

Identitätsbescheinigung für Flurstücke ausstellen lassen

Identitätsbescheinigungen werden von Grundstückseigentümern, Inhabern von Rechten, durch Rechte Betroffenen, Behörden oder Gerichten benötigt, wenn sich Grundbucheintragungen, Urkunden und so weiter auf Flurstücke beziehen, die nicht mehr existieren. 

Leistungsbeschreibung

Identitätsbescheinigungen werden zum Beispiel von Grundstückseigentümern, Inhabern von Rechten, durch Rechte Betroffenen, Behörden oder Gerichten benötigt, wenn sich Grundbucheintragungen, Urkunden oder andere Dokumente auf Flurstücke beziehen, die im aktuellen Bestand nicht mehr nachgewiesen sind. Hierdurch lassen sich Rechtsverhältnisse nicht mehr der aktuellen Flurstücksituation zuordnen.

Mit einer Identitätsbescheinigung wird nachgewiesen, welches oder welche jetzt existierenden Flurstücke mit einem früher existierenden Flurstück identisch sind beziehungsweise welche Teile von jetzt existierenden Flurstücken dem untergegangenen Flurstück räumlich entsprechen.

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation.

Jede Person kann Auskünfte aus den Datenbanken des amtlichen Vermessungswesens erhalten. Im Einzelfall (wenn personenbezogene Daten betroffen sind) ist es notwendig, dass die Antragsteller das berechtigte Interesse darlegen.

Das Dokument, welches auf das nicht mehr existierende Flurstück verweist.

Für die Bescheinigung fallen Gebühren nach Punkt 12.1.2 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen an, mindestens jedoch 25,00 €.

keine

Der Antrag kann formlos unter Angabe der Flurstücksbezeichnung gestellt werden (zum Beispiel anhand des Grundbuchauszug, der auf das Flurstücks verweist).

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)

11.10.2023

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)
Hohenwindenstraße 13a
99086 Erfurt

Telefon

0361 574176-777

Fax

0361 574176-799

E-Mail

poststelle@tlbg.thueringen.de

WWW

Internetseite des TLBG

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Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Montag bis Donnerstag: 13:00 - 15:30 Uhr

und nach Vereinbarung

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Gebühren: Nein

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Ja

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Ja