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Erschließung und Infrastruktur

Straßenschaden zur Beseitigung an Landes- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts) melden

Als Bürger oder als Verwaltung können Sie Schäden an einer Landesstraße oder Kreisstraße bzw. an einem die Landesstraße oder Kreisstraße begleitenden Geh- und Radweg melden

Leistungsbeschreibung

Sie melden einen Schaden an einer Landesstraße oder Kreisstraße bzw. an einem die Landesstraße oder Kreisstraße begleitenden Geh- und Radweg.

Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:

Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle.

Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beseitigung der Schäden bzw. die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.

Sie melden einen Schaden an einer Landesstraße oder Kreisstraße, bzw. an einem die Landesstraße oder Kreisstraße begleitenden Geh- und Radweg.

Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:

Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung ermittelt.

Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beseitigung der Schäden bzw. die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.

Mehrstufiges Verfahren: Meldung, Schadensaufnahme, Reparatur durch Dritte, Kontrolle und Abnahme.

Landratsämter oder kreisfreie Städte je nach Baulast

Spezielle Hinweise entlang Bundes-, Landes- und Kreisstraßen: 

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

Die Baulast für die betroffene Straße muss bei dem Freistaat Thüringen oder bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten liegen.

Genauer Standort des Schadens, Ort, Straßennummer/Straßenname, Beschreibung des Straßenschadens, evtl. Foto.

keine

keine

Aufnahme des Schadens 2 Wochen, Reparatur grundsätzlich bis zu 4 Wochen.

nicht vorhanden

keine

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

28.05.2021

Unterscheidung in verschiedene Baulastträger:

Land, Kreis

Zuständige Stellen

07501 Gera


Stelle

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 44 "Region Ost"

07501 Gera

Telefon

0361 574181-0

Fax

0361 574181-423

E-Mail

poststelle44@tlbv.thueringen.de

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Hainstraße 19 07545 Gera


Stelle

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 44 "Region Ost"
Hainstraße 19
07545 Gera

Telefon

0361 574181-0

Fax

0361 574181-423

E-Mail

poststelle44@tlbv.thueringen.de

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

.
Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4730 Straßenservice
Ernst-Toller-Str. 15
07545 Gera

m Fachgebiet Straßenservice werden Sondernutzungsgenehmigungen für beabsichtigte Straßenbenutzungen z.B. für Freiflächengastronomie, Veranstaltungen, private Baumaßnahmen oder Warenpräsentation sowie zur Straßenbenutzung für kurzzeitige Veranstaltungswerbung (Plakate, Planen, Überspannungen) oder Dauerwerbung (Großwerbetafeln, Litfaß-Säulen, Rahmensysteme an öffentlichen Beleuchtungsmasten/Lichtmastwerbung), Werbung zu Wahlen und Volksbegehren erteilt.

Es werden Anfragen zur Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung, zu Inhalt und Umfang der Reinigungspflichten von Grundstückseigentümern (Räum- und Streupflicht auf Gehwegen im Winter; Anliegerreinigung), zu Straßenreinigungsgebührenbescheiden und Widersprüchen beantwortet, Mitteilungen zur Änderung von Grundstückseigentümern oder Grundstücksdaten sowie Hinweise zu Reinigungsdefiziten im Anliegerbereich entgegen genommen.

Ebenso werden Auskünfte zu Standorten und Entleerungshäufigkeiten von Papierkörben im öffentlichen Straßenraum sowie an Haltestellen der Geraer Verkehrsbetrieb GmbH erteilt.

Telefon

0365 838-4730

Fax

0365 838-4705

E-Mail

tiefbau.verkehr@gera.de

WWW

Straßenservice

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja