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Erschließung und Infrastruktur

Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen zur Behebung melden

Als Bürger oder als Verwaltung können Sie eine Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen an Straßen melden.

Leistungsbeschreibung

Sie melden eine Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen an einer Straße. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt: Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Reparatur ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.

Sie melden eine Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen an einer Straße.

Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:

Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Reparatur ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.

Mehrstufiges Verfahren: Meldung, Schadensaufnahme, Reparatur durch Dritte, Kontrolle und Abnahme durch TLBV

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Landratsämter und kommunale Verwaltungen je nach Baulast.

Die Baulast für die betroffene Straße muss beim Land Thüringen, bzw. bei der Bundesrepublik Deutschland liegen.

Genauer Standort der Störung, Ort, Straßennummer/Straßenname mit Hausnummer, Beschreibung des Störung, evtl. Foto.

keine

keine

Besichtigung und Aufnahme der Störung zwei Tage, Reparatur bis zu 2 Wochen, je nach Priorität.

nicht vorhanden

keine

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

28.05.2021

Unterscheidung in verschiedene Baulastträger:

Bund, Land, Kreis, Gemeinde

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4720 Straßenverkehr
Ernst-Toller-Str. 15
07545 Gera

Im Bereich des Straßenverkehrsrechtes werden u.a. verkehrsrechtliche Anordnungen für Baumaßnahmen erteilt. Außerdem können verschiedene Ausnahmegenehmigungen von der Straßenverkehrs- Ordnung beantragt werden, so z.B. Sonderparkausweise für Schwerbehinderte oder Ausnahmen zum Sonntagsfahrverbot. Es werden auch Fragen zur Verkehrsorganisation im Stadtgebiet Gera beantwortet.

Im Bereich des Güterverkehrsrechtes werden u.a. nationale Erlaubnisse und Gemeinschaftslizenzen erteilt. Im Personenbeförderungsrecht können Erlaubnisse für Mietwagen- und Taxiverkehr beantragt werden. Außerdem erfolgt die Abnahme der Ortskenntnisprüfung auf der Grundlage der Fahrerlaubnisverordnung.

Telefon

0365 838-4720

Fax

0365 838-4705

E-Mail

tiefbau.verkehr@gera.de

WWW

Straßenverkehr

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja