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Brandschutz
Aufgabenträger sind die Gemeinden für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe, die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe sowie...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Aufgabenträger sind
- die Gemeinden für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe,
- die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe sowie für die Aufgaben des vorbeugenden Gefahrenschutzes und
- das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe.
Die Feuerwehren sind vom Aufgabenträger zu finanzieren. Sie erhalten vom Land Finanzhilfen zur Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und -funktechnik sowie zum Neubau/ Umbau von Feuerwehrhäusern.
Berufsfeuerwehr: In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern muss die Feuerwehr Einheiten aus hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen (Berufsfeuerwehr) umfassen. Andere Gemeinden können eine Berufsfeuerwehr aufstellen.
Freiwillige Feuerwehr: In Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr ist eine Freiwillige Feuerwehr aufzustellen. Soweit hierfür nicht genügend Freiwillige zur Verfügung stehen, sind die erforderlichen Personen zum ehrenamtlichen Feuerwehrdienst heranzuziehen ("Pflichtfeuerwehr").
Werkfeuerwehr: Für Betriebe oder sonstige Einrichtungen mit erhöhten Brand- oder Explosionsgefahren oder anderen besonderen Gefahren kann das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 230, die Aufstellung einer Werkfeuerwehr mit haupt- und/ oder nebenberuflichen Angehörigen verlangen. Die Betriebe oder Einrichtungen tragen die Kosten für die Werkfeuerwehr.
Wenden Sie sich für allgemeine Fragen an die Feuerwehr Ihrer Gemeinde.
In Notfällen wählen Sie den Notruf 112.
Thüringer Innenministerium
09.05.2011
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2610 Organisation der Gefahrenabwehr Das Fachgebiet 2610 ist für die freiwillige Feuerwehr und die Berufsfeuerwehr der Stadt Gera zuständig und ist auf zwei Standorte verteilt:
Aufgaben
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Telefon | 0365 48820 |
Fax | 0365 22222 |
WWW | |
Öffnungszeiten | nach Vereinbarung |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleStraße des Bergmanns StraßenbahnLinie 3 BusLinie 24 |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Stelle | Thüringer Landesverwaltungsamt - Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst - Referat 230 |
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Telefon | 0361 57332-1955 |
Telefon | 0361 57332-1948 |
WWW | |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleWeimar Atrium Bus1, 2, 3, 9 |
Parkplatz | ParkplatzTiefgarage Atrium Parkplätze: 840 Gebühren: Ja |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |