Bauen - Anzeige eines Wechsels des Bauleiters
Den Wechsel eines Bauleiters müssen Sie der zuständigen Behörde mitteilen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Als Bauherr müssen Sie den Wechsel des Bauleiters während der Bauausführung der Bauaufsichtsbehörde mitteilen.
Sie müssen den Wechsel schriftlich mitteilen.
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Sie müssen den Wechsel unverzüglich mitteilen.
Links
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
15.08.2024
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4910 Baugenehmigung Vorhabenprüfung Prüfung technischer Nachweise Bauausführung |
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Telefon | |
Fax | 0365 838-4905 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag bis Donnerstag 09:00 bis 17:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHauptbahnhof StraßenbahnLinie 1 |
Parkplatz | ParkplatzParken in der Zabelstraße möglich Gebühren: Ja |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |