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Bauplanung

Flurstück Bildung durch Zusammenlegung; Antrag auf Grundstücksvereinigung Beglaubigung

Sie wollen mehrere Grundstücke zu Einem vereinigen oder mehrere Flurstücke zu Einem zusammenfassen? Dazu ist es notwendig, eine Vereinigung von Grundstücken bzw. eine Verschmelzung von Flurstücken bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

Leistungsbeschreibung

Durch eine Grundstücksvereinigung können im Grundbuch mehrere Grundstücke zu einem Grundstück zusammengefasst werden. Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und beauftragte Vertreter des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation sind befugt, bei Vereinigungsanträgen die Unterschriften zu beglaubigen.

Die Verschmelzung von Flurstücken ist ein katastertechnischer Vorgang zur Zusammenfassung mehrerer benachbarter Flurstücke zu einem Flurstück. Die zu verschmelzenden Flurstücke müssen örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden.

Die Vereinigung von Grundstücken und die Verschmelzung von Flurstücken werden oftmals im Zusammenhang durchgeführt.

Zur Vereinigung von Grundstücken und Verschmelzung von Flurstücken können Sie sich an einen in Thüringen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder an das Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - siehe Informationen unter "Zuständige Stelle" - wenden. Eine ÖbVI-Übersicht ist nachfolgend unter "Zusätzliche Kontaktverzeichnisse zum Download" (-> PDF "Verzeichnis der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Thüringen") zu finden:

Zur Bearbeitung des Antrags ist Folgendes erforderlich:

  - > Legitimation des Antragstellers (Personaldokument)

  - > Angaben zu den betroffenen Grundstücken / Flurstücken

Die Leistungen sind in der Regel kostenfrei.

- > keine

Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG)

Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm)

TLBG

TLBG - R 2.2

01.10.2021

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - Zweigstelle Zeulenroda-Triebes
Heinrich-Heine-Straße 41
07937 Zeulenroda-Triebes

Telefon

0361 574166-0

Fax

0361 574166-299

E-Mail

poststelle.zeulenroda-triebes@tlbg.thueringen.de

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Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Montag bis Donnerstag: 13:00 - 15:30 Uhr

und nach Vereinbarung

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Parkplätze: 4

Gebühren: Nein

ParkplatzÖffentliche Parkflächen in der Heinrich-Heine-Straße

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja