Erholung und Betreten der freien Landschaft
Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet und richtet sich für den Wald nach dem...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet und richtet sich
- für den Wald nach dem Bundeswaldgesetz und dem Thüringer Waldgesetz,
- im Offenland nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Thüringer Naturschutzgesetz.
Unter den Begriff „freie Landschaft“ fallen im Allgemeinen Bereiche außerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile.
Im Offenland ist dem „Betreten“ gleichgestellt: das Reiten, Radfahren sowie das Fahren mit bespannten Fahrzeugen oder Krankenfahrstühlen (§ 34 Abs. 1 Satz 4 ThürNatG).
Im Wald ist das Radfahren und Fahren mit Krankenfahrstühlen sowie mit Personenkraftwagen, deren Fahrer bzw. Mitfahrer im Besitz einer Sonderparkgenehmigung für Schwerbehinderte sind, auf festen Wegen und Straßen gestattet sowie das Reiten auf gekennzeichneten Wegen und Straßen (§ 6 Abs. 3 Satz 1 und 2 ThürWaldG).
Wenden Sie sich
- für den Bereich des Waldes an ThüringenForst,
- für den Bereich des Offenlandes an die Naturschutzbehörden bei den Landratsämtern oder Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte.
Links
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
19.05.2020
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - 4200 Umweltamt Zu den grundlegenden Aufgaben des Fachdienstes Umwelt gehören der Erhalt funktionsfähiger Naturkreisläufe sowie der Schutz der Umwelt. Dies ist Voraussetzung für die Verbesserung der Lebensqualität und die Schaffung einer lebens- und liebenswerten Stadt. Im Fachdienst Umwelt werden insbesondere Fragen von Bodenschutz, Abfallablagerungen, Wasserhaushalt, Emissionen und Immissionen, Chemikaliensicherheit, Natur-, Arten- und Baumschutz behandelt. Die Mitarbeiter/innen des Fachdienstes Umwelt stehen Ihnen gern für alle Fragen zum Umwelt- und Naturschutz im Stadtgebiet zur Verfügung. |
---|---|
Telefon | |
Fax | 0365 838-4205 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHauptbahnhof StraßenbahnLinie 1 |
Parkplatz | ParkplatzParken in der Zabelstraße möglich Gebühren: Ja |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Ansprechpartner/innen
Mitarbeiter/in
Telefon: 0365 838-4240