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Bauplanung

Bauen - Gebrauchsabnahme eines fliegenden Baus

Die Aufstellung eines fliegenden Baus müssen Sie bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Leistungsbeschreibung

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Das können zum Beispiel Fahrgeschäfte, Zelte und ähnliche bauliche Anlagen sein.

Die Aufstellung des fliegenden Baus müssen Sie bei der zuständigen Behörde anzeigen.

  • Die unteren Bauaufsichtsbehörde entscheidet anhand der erforderlichen Unterlagen über eine vorher durchzuführende Gebrauchsabnahme.
  • Zur Abnahme ist ein Vorort-Termin erforderlich.

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Sie müssen das Prüfbuch vorlegen. Das Prüfbuch wird für die Ausführungsgenehmigung von der erteilenden Behörde für den Fliegenden Bau erstellt. Es enthält neben technischen Unterlagen die Ausführungsgenehmigung, deren Verlängerungen und kann auch erforderliche Auflagen enthalten. 

Widerspruch, Klage

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Einige Behörden stellen Antragsformulare und weitere Informationen auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft 

14.08.2024

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4910 Baugenehmigung
Amthorstraße 11
07545 Gera

Vorhabenprüfung

Prüfung technischer Nachweise

Bauausführung

Telefon

0365 838-4910

Fax

0365 838-4905

E-Mail

Bauvorhaben@gera.de

WWW

Baugenehmigung

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 09:00 bis 17:00 Uhr

Freitag 09:00 bis 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHauptbahnhof

StraßenbahnLinie 1

Parkplatz

ParkplatzParken in der Zabelstraße möglich

Gebühren: Ja

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein