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Bauplanung

Bauen - Bescheinigung über die Bauausführung hinsichtlich des geprüften Brandschutznachweis und Standsicherheitsnachweis erbringen

Die Bauausführung von Vorhaben wird durch die Bauaufsichtsbehörde oder durch den Prüfingenieur / die Prüfingenieurin hinsichtlich der Einhaltung des von ihnen geprüften...

Leistungsbeschreibung

Die Bauausführung von Vorhaben wird durch die Bauaufsichtsbehörde oder durch den Prüfingenieur / die Prüfingenieurin hinsichtlich der Einhaltung des von ihnen geprüften Brandschutznachweises oder Standsicherheitsnachweises überwacht. Der Prüfingenieur / die Prüfingenieurin bescheinigt die ordnungsgemäße Bauausführung.

Im Rahmen der Bauüberwachung ist der Bauaufsichtsbehörde und Prüfingenieuren jederzeit Zutritt zur Baustelle und Betriebsstätte sowie Einblick in die Genehmigungen, Zulassungen, Prüfzeugnisse, Übereinstimmungszertifikate, Zeugnisse und Aufzeichnungen über die Prüfungen von Bauprodukten, in die CE-Kennzeichnungen und Leistungserklärungen, in die Bautagebücher und andere vorgeschriebene Aufzeichnungen zu gewähren.

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Die Gebühren sind abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Einige Behörden stellen Formulare und Informationen auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft 

14.08.2024

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4910 Baugenehmigung
Amthorstraße 11
07545 Gera

Vorhabenprüfung

Prüfung technischer Nachweise

Bauausführung

Telefon

0365 838-4910

Fax

0365 838-4905

E-Mail

Bauvorhaben@gera.de

WWW

Baugenehmigung

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 09:00 bis 17:00 Uhr

Freitag 09:00 bis 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHauptbahnhof

StraßenbahnLinie 1

Parkplatz

ParkplatzParken in der Zabelstraße möglich

Gebühren: Ja

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein