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Bauplanung

Bauen - Anzeige des Bauzustands

Auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde müssen Sie den Beginn und die Beendigung bestimmter Bauarbeiten anzeigen.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

In Thüringen können die Bauaufsichtsbehörden und Prüfingenieure von Ihnen verlangen, Beginn und Beendigung bestimmter Bauarbeiten (als »Bauzustand bezeichnet«) anzuzeigen.

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Widerspruch, Klage

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Einige Behörden stellen Formulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

30.10.2023