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Bauplanung

Bauen - Anzeige des Bauleiters

Den Namen des Bauleiters müssen Sie als Bauherr der zuständigen Behörde mitteilen.

Leistungsbeschreibung

Als Bauherr müssen Sie den Namen des Bauleiters der Bauaufsichtsbehörde mitteilen.

Die Anzeige des Bauleiters müssen Sie schriftlich machen.

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Die Anzeige des Bauleiters müssen Sie vor Baubeginn vornehmen.

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

19.08.2024

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4910 Baugenehmigung
Amthorstraße 11
07545 Gera

Vorhabenprüfung

Prüfung technischer Nachweise

Bauausführung

Telefon

0365 838-4910

Fax

0365 838-4905

E-Mail

Bauvorhaben@gera.de

WWW

Baugenehmigung

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 09:00 bis 17:00 Uhr

Freitag 09:00 bis 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHauptbahnhof

StraßenbahnLinie 1

Parkplatz

ParkplatzParken in der Zabelstraße möglich

Gebühren: Ja

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein