Strahlenschutzbeauftragte/-r: Bestellung - Anzeige
Wenn Sie eine/n Strahlenschutzbeauftragte/n für Ihren Betrieb bestellen, dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die Bestellung eines/einer Strahlenschutzbeauftragten im Rahmen einer strahlenschutzrechtlichen Genehmigung muss der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich angezeigt werden.
Anzuzeigen sind ebenfalls:
- Änderungen von Aufgaben und Befugnissen und
- das Ausscheiden des/ der Strahlenschutzbeauftragten aus seiner/ ihrer Funktion.
Nach erfolgter Mitteilung erfolgt eine Prüfung auf inhaltliche und fachliche Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Sofern Unterlagen oder Angaben fehlen, werden diese seitens der Behörde nachgefordert. Liegen alle Unterlagen bzw. Angaben vor, erhalten Sie im Ergebnis die Entscheidung in Form eines Bestätigungsschreibens. Sofern Gründe einer Bestätigung der Bestellung entgegenstehen, erhalten Sie einen Bescheid in dem festgestellt wird, dass die zu bestellende Person nicht als Strahlenschutzbeauftragter anzusehen ist.
Bitte wenden Sie sich an dasThüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) – Abteilung 6 – Referat 63.
Die Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten im Rahmen strahlenschutzrechtlicher Genehmigungen muss schriftlich durch den Strahlenschutzverantwortlichen unter Vorlage von Unterlagen erfolgen.
- Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet erforderliche Fachkunde,
- Führungszeugnis der Belegart „O“
- Bestellungsschreiben mit Angaben zu Aufgaben, Befugnissen und Entscheidungsbereich oder Abbestellungsschreiben
- Approbation (für medizinische Anwendungen)
Es fallen keine Gebühren an.
Bestellung, Änderungen des Aufgaben- oder Entscheidungsbereichs oder Ausscheiden eines Strahlenschutzbeauftragten im Rahmen einer strahlenschutzrechtlichen Genehmigung sind unverzüglich anzuzeigen.
Klage gegen den Feststellungsbescheid
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
23.11.2022
Die Ausreichende Anzahl von Strahlenschutzbeauftragten ist eine wichtige Genehmigungsvoraussetzung.
Fehlende oder eine nicht ausreichende Anzahl von Strahlenschutzbeauftragt6en kann zu verwaltungsrechtlichen Maßnahmen, wie Einschränkungen des Betriebes/ Umganges bis hin zum Widerruf der Genehmigung, führen.
Zuständige Stellen
Tennstedter Straße 8/9 99947 Bad Langensalza
Stelle | Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Gera |
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Telefon | |
Fax | +49 361 57-3821104 |
WWW | |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Otto-Dix-Straße 9 07548 Gera
Stelle | Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Gera |
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Telefon | |
Fax | +49 361 57-3821104 |
WWW | |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Nein |
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Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten nach § 70 Strahlenschutzgesetz