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Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit

Rechtsanwalt - Zulassung

Wenn Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt arbeiten möchten, dann müssen Sie hierfür die Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer Thüringen beantragen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig werden wollen, benötigen Sie eine Zulassung.

Voraussetzungen:

  • Sie haben die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt oder
  • Sie erfüllen die Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (BGBl. I S. 182) oder
  • Sie haben die Eignungsprüfung nach diesem Gesetz bestanden.

Die Zulassung wird wirksam mit der Aushändigung einer von der Rechtsanwaltskammer ausgestellten Urkunde.
Diese darf erst ausgehändigt werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber

  • vereidigt ist und
  • den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen oder eine vorläufige Deckungszusage vorgelegt hat.

Mit der Zulassung wird die Bewerberin oder der Bewerber Mitglied der zulassenden Rechtsanwaltskammer. Nach der Zulassung darf die Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausgeübt werden.

Wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskammer Thüringen.

  • Nachweis einer abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung oder vorläufige Deckungszusage

Gemäß § 3 der Satzung der Rechtsanwaltskammer Thüringen über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für das Zulassungsverfahren wird eine Gebühr von 400,00 Euro erhoben.

Zuständig für den Erlass eines Widerspruchsbescheids ist die Rechtsanwaltskammer selbst als Selbstverwaltungsbehörde.
Für die öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten ist im ersten Rechtszug der beim Oberlandesgericht gebildete Anwaltsgerichtshof zuständig.

Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft kann in jedem deutschen Land beantragt werden, auch wenn die Befähigung zum Richteramt in einem anderen deutschen Land erlangt wurde.

Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV)

30.07.2019

Zuständige Stellen

Stelle

Rechtsanwaltskammer Thüringen
Bahnhofstraße 46
99084 Erfurt

Telefon

0361 65488-0

Fax

0361 65488-20

E-Mail

info@rak-thueringen.de

WWW

Rechtsanwaltskammer Thüringen

Öffnungszeiten

Montag  07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr

Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr

Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr

Freitag 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleAnger

Straßenbahnalle Linien (1 bis 6)

Parkplatz

ParkplatzF1

Gebühren: Ja

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Downloads

Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Merkblatt - Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dreijähriger Tätigkeit (§§ 11, 12 EuRAG)

Hinweise zum Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dreijähriger Tätigkeit (§§ 11, 12 EuRAG)