Zum Inhalt springen
Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit

Rechtsanwalt Europäisch - Zulassung

Als europäische/r Rechtsanwalt/Rechtsanwältin können Sie, unter bestimmten Voraussetzungen, zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine mindestens dreijährige effektive und regelmäßige Tätigkeit als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt in Deutschland auf dem Gebiet des deutschen Rechts einschließlich des Gemeinschaftsrechts, gemäß § 12 EuRAG, nachweisen können, werden Sie nach den Vorschriften der §§ 6 bis 42 der Bundesrechtsanwaltsordnung zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.

Wenden Sie sich an die

Rechtsanwaltskammer Thüringen
Bahnhofstraße 46/47
99084 Erfurt

  • Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dreijähriger Tätigkeit,
  • Nachweis der Tätigkeit gemäß § 12 EuRAG,
  • aktuelle Bestätigung der im Herkunftsstaat zuständigen Stelle über die Zugehörigkeit zu diesem Beruf (diese Bescheinigung darf zum Zeitpunkt ihrer Vorlage nicht älter als 3 Monate sein),
  • aktueller Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung,
  • Überweisung der Verwaltungsgebühr.

Gemäß § 3 der Satzung der Rechtsanwaltskammer Thüringen über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für das Zulassungsverfahren wird eine Gebühr von 400,00 Euro erhoben.

Zuständig für den Erlass eines Widerspruchsbescheids ist die Rechtsanwaltskammer selbst als Selbstverwaltungsbehörde.
Für die öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten ist im ersten Rechtszug der beim Oberlandesgericht gebildete Anwaltsgerichtshof zuständig.

Wer mindestens drei Jahre effektiv und regelmäßig als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt in Deutschland tätig war, sich dabei im deutschen Recht jedoch nur für kürzere Zeit betätigt hat, kann nach den Vorschriften der §§ 6 bis 36 der Bundesrechtsanwaltsordnung zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden, wenn er seine Fähigkeit, die Tätigkeit weiter auszuüben, gemäß §§ 14 und 15 EuRAG nachweist.

Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV)

30.07.2019

Zuständige Stellen

Stelle

Rechtsanwaltskammer Thüringen
Bahnhofstraße 46
99084 Erfurt

Telefon

0361 65488-0

Fax

0361 65488-20

E-Mail

info@rak-thueringen.de

WWW

Rechtsanwaltskammer Thüringen

Öffnungszeiten

Montag  07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr

Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr

Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr

Freitag 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleAnger

Straßenbahnalle Linien (1 bis 6)

Parkplatz

ParkplatzF1

Gebühren: Ja

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja