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Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit

Gefahrguttransporte - Anerkennung von Schulungsveranstaltern für die Ausbildung im Gefahrguttransport beantragen

Wenn Sie Schulungen für Gefahrgutfahrer durchführen möchten, müssen Sie als Schulungsveranstalter durch die örtlich zuständige IHK anerkannt werden.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Unternehmer und Inhaber eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Sie dürfen nur als Gefahrgutbeauftragter tätig werden, wenn Sie Inhaber eines für den/ die betreffenden Verkehrsträger gültigen Schulungsnachweises sind. Die Schulung muss für Gefahrgutbeauftragte von der IHK anerkannt sein.

Aufgabe der Industrie- und Handelskammer (IHK) ist die Anerkennung und Überwachung der Schulungsveranstalter. Eine aktuelle Liste mit den anerkannten Schulungsveranstaltern finden Sie auf den Seiten der jeweiligen IHKs.

Die Anerkennung kann für die Kurse Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Aufbaukurs Klasse 1, Aufbaukurs Klasse 7 und für Auffrischungsschulungen beantragt werden.

Sie stellen zunächst den Antrag auf Anerkennung als Schulungsveranstalter bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK).

  • Die IHK prüft zunächst die eingereichten Unterlagen wie Lehrpläne und Unterrichtsmaterial.
  • Gegebenenfalls besuchen Vertreter der IHK die Unterrichtsstätte und prüfen deren Eignung vor Ort. Gegebenenfalls finden Beurteilungsgespräche mit dem Lehrpersonal statt.
  • Nach Prüfung von Unterlagen und Unterrichtstätte erhalten Sie einen Bescheid der IHK über die Anerkennung.

Nachdem Ihre Schulungsstätte anerkannt wurde, dürfen Sie im Rahmen der Erlaubnis Lehrgänge für Gefahrgutbeauftragte anbieten.

Wenden Sie sich an Ihre Industrie- und Handelskammer.

  • Lehrplan entsprechend der von der IHK vorgegebenen Kursplänen
  • Geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen, auch für vorgeschrieben praktische Übungen
  • Geeignetes Unterrichtsmaterial
  • Qualifiziertes Lehrpersonal

Der Antrag muss u.a. folgende Angaben enthalten:

  • den Umfang der Anerkennung (Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Aufbaukurs Klasse 1, Aufbaukurs Klasse 7) angeben
  • die Unterrichtspläne für die Erstschulung und Auffrischungsschulung auf Grundlage der IHK-Kurspläne
  • den Ort der Schulung, insbesondere für die praktischen Lehrgangsteile wie Ausbildungs- und Feuerlöschort
  • Stundeneinteilung: die Uhrzeiten unter Berücksichtigung von Pausen und Wegezeiten zum und vom Ort der Schulung für die praktischen Lehrgangsteile (Wegezeiten werden nicht den vorgesehenen Unterrichtseinheiten hinzugerechnet)
  • die Zuordnung der Themen zum Themensektor des jeweiligen Kursplanes
  • die Art der Unterrichtform (z.B. Vortrag, Lehrgespräch, technische Medien, Filmvortrag, praktische Übungen)
  • die Kennzeichnung der praktischen Teile
  • das vorhandene Lehrmaterial
  • Die Schulungsstätte und deren Ausstattung: Als Lehrgangsveranstalter müssen Sie über die notwendigen Räumlichkeiten für die Durchführung der theoretischen Unterrichtseinheiten der teilweise praktischen Lehrgangsteile sowie über das erforderliche Ausbildungsmaterial verfügen. Außerdem muss Ihr Lehrpersonal fachlich und pädagogisch qualifiziert sein.

Die zuständige IHK kann Ihre Räumlichkeiten und das Lehrmaterialien in Augenschein zu nehmen. Auch kann die IHK-Kontakt zu den von Ihnen als Lehrkräfte angegebenen Personen aufzunehmen, um ggf. Termine für evtl. erforderliche ergänzende Beurteilungsgespräche zu vereinbaren.

  • Unterlagen der eingesetzten Lehrkräfte als Nachweis der fachlichen und methodisch-didaktischen Eignung 
    • Beruflicher Werdegang
    • Nachweise über allgemeine Kenntnisse des Gefahrguttransportrechts
    • Nachweise der besonderen Kenntnisse für die jeweiligen Schulungsteile
    • Nachweis der Befähigung der erwachsenengerechten Vermittlung der Kenntnisse
    • Vorlage einer gültigen ADR-Bescheinigung für alle Klassen (in Tanks und anders als in Tanks)
    • Bereitschaftserklärung zur Ausübung der Referententätigkeit

Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Anerkennung durch einen Anerkennungsbescheid von der örtlich zuständigen IHK bestätig. Aus diesem geht hervor, für welche Kurse die Schulungen durchgeführt werden dürfen.

Die Gebühr für die Anerkennung richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK.

Die Prüfung des Antrags sollte in Abhängigkeit von den eingereichten Unterlagen innerhalb von drei Wochen nach Eingang erfolgen. Die Durchführung eines Beurteilungsgespräches mit den Lehrkräften kann ggf. zu einer längeren Bearbeitungsdauer führen.

  • In einigen Bundesländern: Widerspruch
  • Verwaltungsgerichtsverfahren
  • Genaueres entnehmen Sie bitte dem Bescheid über Anerkennung / Nicht-Anerkennung

  • Formulare: Antrag nach Vorgabe der zuständigen IHK
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja (insbesondere bei der Überprüfung der Referentenqualifikation)

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

17.01.2022