Ausstellung einer Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz im technischen Bereich und für Medizinphysik - Experten
Die Fachkunde im Strahlenschutz ist die notwendige Voraussetzung für Tätigkeiten beim Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz benötigen zwingend Personen, die als Strahlenschutzbeauftragte für das jeweilige Anwendungsgebiet (z. B. Umgang mit radioaktiven Stoffen, Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, Betrieb von Röntgeneinrichtungen für Anwendungen im technischen Bereich und für Medizinphysik - Experten).
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) – Abteilung 6 – Referat 63.
Für die Bescheinigung des Erwerbs der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz ist die Vorlage der folgenden Unterlagen notwendig:
- Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung,
- Nachweise über die praktische Erfahrung (Sachkunde) und
- Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Strahlenschutzkursen. Die Kursteilnahme darf insgesamt nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
- Ausgefüllter Antrag (Formular)
- Berufsabschluss (Kopie)
- Bescheinigung der Berufserfahrung
- Teilnahmebescheinigung Strahlenschutzkurse (Kopie)
Die Kosten liegen je nach Fachkunde zwischen 25,00 und 250,00 €.
Die Teilnahme an einem Strahlenschutzkurs zum Erwerb der Fachkunde darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Klage
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
23.11.2022
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 63 - Strahlenschutz, Gentechnik |
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Telefon | |
Fax | 0361 57394-2222 |
WWW | Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |