Anerkennung als Prüfstelle für Pflanzenschutzgeräte Erteilung
Welche Arten von Pflanzenschutzgeräten wollen sie prüfen? Man unterscheidet in Flächen- und Raumkulturen, Granulatstreuer, Beizgeräte. Klein- und Großgeräte im Freiland und unter Dach (Gewächshäuser). Für all dies benötigen sie die entsprechende Technik.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die Leistung der Behörde besteht im Wesentlichen in der Begutachtung des Prüfortes, in der Kontrolle des Nachweises der Ablegung eines Lehrganges zum Gerätekontrollschlosser und der notwendigen Weiterbildungen. Weiterhin sind die Geräte zur Durchführung der Pflanzenschutzgerätekontrolle zu begutachten.
Nach Eingang des Antrages wird der Antragsteller kontaktiert und ein Vor-Orttermin abgesprochen. Hier wird der Ort begutachtet und die notwendigen Unterlagen durchgesehen.
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum - Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut
- Antrag auf Anerkennung einer Kontrollwerkstatt.
- Nachweis der Tauglichkeit des Kontrollpersonals.
- Entsprechende Ausbildung.
- Nachweis der Prüfung der eingesetzten Prüfmaterialien.
100,00 EUR zzgl. Fahrtkosten zur Ortsbesichtigung.
Ist eine Kontrollwerkstatt genehmigt, gilt dies für die Dauer bis die TLLLR diesem widerspricht oder der Antragsteller selbst zurücktritt.
3-5 Tage
- Formular: Antrag auf Anerkennung einer Kontrollwerkstatt
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum - Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut
03.06.2021
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum - Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut |
---|---|
Telefon | |
Fax | +49 361 574198-140 |
WWW | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Downloads
Antrag auf Anerkennung als amtlich anerkannte Kontrollwerkstatt gemäß der Thüringer VO über die Anerkennung von Kontrollwerkstätten