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Produkt- und Stoffzulassung

Antrag zur Ausstellung von Eignungsbeurteilungen/ Aufnahme in die Listenführung von güteüberwachten Gesteinskörnungen und Baustoffgemischen für den Straßenbau im Dienstaufsichtsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung

Gesteinsbaustoffe (natürlich, RC-Baustoffe und industriell hergestellte Nebenprodukte) für den Straßenbau können unter bestimmten Voraussetzungen in die Liste güteüberwachter Gesteinskörnungen und Baustoffgemische im Bereich der Thüringer Straßenbauverwaltung aufgenommen werden.

Leistungsbeschreibung

Durch Veröffentlichung der Hersteller in der Liste Thüringen können die Anwender (zum Beispiel andere Bauverwaltungen und Baufirmen) ersehen, welche Baustoffe für welchen Verwendungszweck des entsprechenden Herstellers geeignet sind.

  • Antragstellende Hersteller oder die beauftragten Prüfstellen haben den Antrag zur Ausstellung der Eignungsbeurteilung und Aufnahme in die Liste über ein Online-Portal zu stellen.
  • In diesem Online-Portal sind alle benötigten Unterlagen für den jeweiligen Prüfdurchgang hochzuladen, welche zur Bearbeitung des Antrags notwendig sind beziehungsweise ist eine Aussage zu treffen über die Gültigkeit der Unterlagen (zum Beispiel über die Aktualität der Leistungserklärungen).
  • Erst nach Vollständigkeit der Unterlagen kann eine Bearbeitung des Antrags und Aufnahme in die Liste erfolgen. 
     

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

Referat 35

Hallesche Straße 15 / 16 

99085 Erfurt

Telefon: +49 361 57 4135 404

Fax: +49 361 57 4135 499

E-Mail: nadine.freiberg@tlbv.thueringen.de

  • Sie sind Hersteller von Schichten ohne Bindemittel und/oder Gesteinskörnungen. (natürliche Baustoffe, RC-Baustoffe, industriell hergestellte Nebenprodukte)
  • Diese Hersteller wollen in den Dienstaufsichtsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung liefern.
  • Diese Hersteller führen eine kontinuierliche Güteüberwachung ihrer Produkte durch.
     

  • Schichten ohne Bindemittel: Fremdüberwachungszeugnisse, Sortenverzeichnisse, Umweltverträglichkeit
  • Gesteinskörnungen: Prüfberichte aus der freiwilligen Güteüberwachung, Leistungserklärungen, Produktzertifikat Alkali, Umweltverträglichkeit

kostenfrei

Die Geltungsdauer ist abhängig vom Ablauf der festgelegten Gültigkeit.
 

Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen, sofern alle Unterlagen vorhanden sind.

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

02.05.2024

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 35 "Bautechnik und Qualitätssicherung"
Hallesche Straße 15
99085 Erfurt

Telefon

0361 574135-301

Fax

0361 574135-499

E-Mail

Poststelle@tlbv.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein