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Produkt- und Stoffzulassung

Anerkennung für Radonmessungen am Arbeitsplatz beantragen

Wenn Sie Geräte zu gesetzlichen Pflichtmessungen der Radon-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen bereitstellen und auswerten möchten, müssen Sie sich dafür vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) anerkennen lassen.

Leistungsbeschreibung

Das Strahlenschutzgesetz regelt, an welchen Arbeitsplätzen in Deutschland verpflichtend die Radon-Konzentration gemessen werden muss. Eine solche Pflicht besteht in Radon-Vorsorgegebieten an Arbeitsplätzen im Keller oder Erdgeschoss sowie bundesweit in den bereits für erhöhte Radon-Konzentrationen bekannten Arbeitsfeldern wie Wasserwerken, Bergwerken oder Radon-Heilstollen. Die zuständigen Landesbehörden können Messungen auch an anderen Arbeitsplätzen anordnen.

Anbieter, welche die gesetzlichen Pflichtmessungen der Radon-Konzentration an diesen Arbeitsplätzen durchführen möchten, müssen sich dafür vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) anerkennen lassen. Die Anerkennung dient der Qualitätssicherung der Messungen

Die zusammen mit dem Anerkennungsantrag eingereichten Dokumente und Nachweise werden vom BfS geprüft.  Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird der Anbieter anerkannt. Die Anerkennung ist kostenpflichtig und gilt unbefristet. Sie kann jedoch bei Wegfall der Voraussetzungen widerrufen, oder zurückgenommen werden. Die Anerkennung ist nicht übertragbar.

Sie können die Anerkennung als Stelle zur Messung der Radon-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen online oder per E-Mail beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beantragen. Sie sollten in einem Vorgespräch mit dem BfS klären, ob es mögliche Gründe gibt, die eine Anerkennung verhindern können.

Antrag online stellen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen den Online-Antrag auf.
    • Hinweis: Um den Antrag online zu stellen, benötigen Sie ein ELSTER Mein Unternehmenskonto.  
  • Füllen Sie das elektronische Antragsformular vollständig aus. Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch (PDF, DOC, JPG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei). Das Formular zeigt Ihnen an, ob die Anlagen vollständig sind.
  • Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
  • Das BfS prüft die eingereichten Unterlagen und meldet sich im Falle von Rückfragen oder Nachforderungen bei Ihnen. Für die Beantwortung der Rückfragen oder das Nachreichen von Anlagen wird Ihnen eine Frist von 4 Wochen gewährt. Nach Ergänzung Ihres Antrags setzt das BfS die Prüfung fort.
  • Das BfS sendet Ihnen
    • einen Bescheid über die Anerkennung als Stelle für die Messung der Radonaktivitätskonzentration am Arbeitsplatz gemäß Parargraf 155 Absatz 4 Strahlenschutzverordnung oder einen Ablehnungsbescheid
    • einen Kostenbescheid.
  • Bezahlen Sie die Kosten.
  • Ihre Anerkennung veröffentlicht das BfS auf der Internetseite. Antrag per E-Mail stellen:
  • Rufen Sie die Internetseite des BfS auf und laden Sie dort den "Antrag auf Anerkennung als Stelle zur Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft an Arbeitsplätzen in Innenräumen" herunter.
  • Drucken Sie das Antragsformular aus und füllen Sie es vollständig aus.
  • Unterschreiben Sie den Antrag und scannen Sie ihn ein.
  • Schicken Sie Ihren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail an das BfS.
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
  • Das BfS prüft die eingereichten Unterlagen und meldet sich im Falle von Rückfragen oder Nachforderungen bei Ihnen. Für die Beantwortung der Rückfragen oder das Nachreichen von Anlagen wird Ihnen eine Frist von 4 Wochen gewährt. Nach Ergänzung Ihres Antrags setzt das BfS die Prüfung fort.
  • Das BfS sendet Ihnen
    • einen Bescheid über die Anerkennung als Stelle für die Messung der Radonaktivitätskonzentration am Arbeitsplatz gemäß Paragraf 155 Absatz 4 Strahlenschutzverordnung oder einen Ablehnungsbescheid
    • einen Kostenbescheid.
  • Bezahlen Sie die Kosten.
  • Ihre Anerkennung veröffentlicht das BfS auf der Internetseite.

Wird Ihr Antrag abgelehnt, können Sie einen neuen Antrag stellen, sobald die Voraussetzungen vorliegen.

  • Sie verfügen über geeignete Messgeräte.
  • Sie haben geeignete Ausrüstungen und Verfahren zur Auswertung.
  • Sie haben ein geeignetes System der Qualitätssicherung.
  • Sie nehmen an Maßnahmen der Qualitätssicherung durch das Bundesamt für Strahlenschutz teil.

  • Angaben zu Geräten und zu technischen Maßnahmen der Qualitätssicherung
  • Angaben zu den angewendeten Verfahren und zu organisatorischen Maßnahmen der Qualitätssicherung
  • Nachweise zur organisatorischen und technischen Kompetenz

Wenn Sie bereits eine Akkreditierung nach der Norm ISO/IEC 17025 für das Verfahren zur Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration in Innenräumen oder für Teile dieses Verfahrens besitzen:

  • Kopie der Akkreditierungsurkunde einschließlich Akkreditierungsumfang und
  • Dokumentation des Qualitätsmanagementsystems

Weiterführende Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Strahlenschutz. Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit eines Vorgespräches zur Klärung der für Sie relevanten erforderlichen Unterlagen.

Kosten sind auch dann fällig, wenn der Antrag zurückgenommen oder abgelehnt wird.

für ein reguläres Anerkennungsverfahren

Gebühr: EUR 969,00

für ein vereinfachtes Anerkennungsverfahren, wenn Sie über eine gültige Akkreditierung nach der Norm ISO/IEC 17025 für das Verfahren zur Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration in Luft verfügen.

Gebühr: EUR 358,00

Der Anerkennungsbescheid ist unbefristet gültig.

Bearbeitungsdauer: 3 Monate

  • Widerspruch. Wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal


Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

07.11.2023

Zuständige Stellen

38201 Salzgitter


Stelle

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

38201 Salzgitter

Telefon

+49 30 18333-0

Fax

+49 30 18333-1885

E-Mail

ePost@bfs.de

WWW

Internetseite des Bundeamts für Strahlenschutz

De-Mail

epost@bfs.de-mail.de

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter


Stelle

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter

Telefon

+49 30 18333-0

Fax

+49 30 18333-1885

E-Mail

ePost@bfs.de

WWW

Internetseite des Bundeamts für Strahlenschutz

De-Mail

epost@bfs.de-mail.de

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Bundesamt für Strahlenschutz – Fachgebiet UR1 Radonmetrologie
Köpenicker Allee 120-130
10318 Berlin, Stadt

Telefon

+49 30 18333-0

E-Mail

anerkennung-radon@bfs.de

WWW

Internetseite des Bundeamts für Strahlenschutz

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein