Röntgeneinrichtung: Beendigung des Betriebs - Anzeige
Die Beendigung des Betriebs einer Röntgeneinrichtung müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle mitteilen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie den Betrieb einer Röntgeneinrichtung beenden, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.
Wenden Sie sich an Ihren zuständigen Standort des Dezernates Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV).
- Anzeigebestätigung bzw. Genehmigungsbescheid
Derzeit fallen keine Verwaltungsgebühren an.
Die Beendigung des Betriebs einer Röntgeneinrichtung ist unverzüglich mitzuteilen.
Der Abbau bzw. die Entsorgung von Röntgenanlagen sollte nur von Fachfirmen vorgenommen werden.
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
27.12.2017
Zuständige Stellen
Tennstedter Straße 8/9 99947 Bad Langensalza
Stelle | Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Gera |
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Telefon | |
Fax | +49 361 57-3821104 |
WWW | |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Otto-Dix-Straße 9 07548 Gera
Stelle | Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Gera |
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Telefon | |
Fax | +49 361 57-3821104 |
WWW | |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Nein |