Legehennenbetrieb registrieren und Kennnummer zuteilen
Wenn Sie Eier aus Ihrem Legehennenbetrieb bzw. Ihrer Legehennenhaltung vermarkten möchten, dann müssen Sie diesen bzw. diese, unter bestimmten Voraussetzungen, registrieren lassen. Mit der Registrierung wird Ihnen eine Kennnummer zugeteilt.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Legehennenbetriebe bzw. -haltungen sind registrierungspflichtig, wenn sie
- 350 oder mehr Legehennen halten oder
- weniger als 350 Hennen halten, aber ihre Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten. Kennzeichnungspflicht besteht nicht bei Abgabe der Eier durch den Erzeuger an der Produktionsstätte, wenn keine Sortierung nach Güte- und Gewichtsklassen vorgenommen worden ist.
- Eingang des Antrags
- ggf. Rückfragen der Behörde
- Prüfung der Einhaltung der Bedingungen
- Registrierung und Erteilung einer Kennnummer per schriftlichem Bescheid
In Thüringen wenden Sie sich bitte an das
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena
- Hühnerhaltung ist durch zuständiges Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bestätigt.
- Bei ökologischer Erzeugung ist die Registrierung durch eine Ökokontrollstelle bestätigt.
- Bei ökologischer Erzeugung und Freilandhaltung: Einhaltung der Anforderungen an den Auslauf für die Legehennen.
Vollständig ausgefülltes Antragsformular inkl.
- Lageplan mit Standort der einzelnen Ställe des Betriebes,
- Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das jeweilige Haltungssystem durch Bestätigung des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts und/oder der Ökokontrollstelle sowie
- bei ökologischer Erzeugung und Freilandhaltung: Einhaltung der Anforderungen an den Auslauf für die Legehennen.
Die Registrierung bzw. Änderung der Registrierung ist nach Nr. 5.5.3 der Anlage zu § 1 Absatz 1 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL) kostenpflichtig.
Es fallen abhängig vom Bearbeitungsaufwand und Haltungssystem Kosten in Höhe von 25,- bis 484,- € an.
Die Registrierung ist vor Beginn der Vermarktung der Eier erforderlich.
Bei Vorliegen eines vollständigen Antrags und Nachweis der Einhaltung der jeweiligen Bedingungen beträgt die Bearbeitungsdauer etwa 2 bis 3 Wochen.
Links
- Delegierte Verordnung (EU) 2023/2465
- Durchführungsverordnung (EU) 2023/2466
- Gesetz über die Registrierung von Betrieben zur Haltung von Legehennen (Legehennenbetriebsregistergesetz - LegRegG)
- Verordnung zur Durchführung des Legehennenbetriebsregistergesetzes (Legehennenbetriebsregisterverordnung - LegRegV)
- Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier (EiMarktV)
- Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG)
- Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO)
- Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL)
- Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL)
Ein Rechtsbehelf ist gemäß des Bescheides möglich.
Ggf. ist die Zulassung einer Packstelle erforderlich. Bitte nehmen Sie diesbezüglich Kontakt zur zuständigen Stelle auf.
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
09.11.2021
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz |
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Telefon | |
Fax | +49 361 574041-390 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Ansprechpartner/innen
Referatsbereich Marktüberwachung Vieh, Fleisch, Eier und Geflügel
Telefon: +49 361 574041-131
Telefon: +49 361 574041-475
E-Mail: VFEG@tlllr.thueringen.de